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Zusammenfassung und der Änderung der waffenrechtliche Zuverlässigkeit im Waffengesetz für Jäger & Sportschützen:

Der Bundestag hat trotz Kritik von Experten und Verbänden eine Verschärfung des Waffenrechts beschlossen. Die wichtigsten Änderungen für Jäger sind:

Waffenrechtliche Zuverlässigkeitsprüfung

– Öffentliche Äußerungen, auch in sozialen Medien, können bei der Prüfung berücksichtigt werden.

– Erweiterung der Gründe für absolute Unzuverlässigkeit, insbesondere bei staatsfeindlichen Taten.

– Ausweitung der abzufragenden Behörden bei Zuverlässigkeits- und Eignungsprüfungen.

waffenrechtliche_zuverlässigkeit

Behördliche Maßnahmen

– Verpflichtende Information der Jagdbehörde durch Waffenbehörden bei Verlust von Zuverlässigkeit oder Eignung.

– Waffenbehörden übernehmen Zuverlässigkeitsprüfung bei Jagdscheinerteilung.

– Erweiterung der Gründe für individuelles Waffenverbot.

Sicherheitsmaßnahmen

– Einschränkung des Steuergeheimnisses bei Prüfungen.

– Möglichkeit zur sechsmonatigen Sicherstellung von Waffen und Munition bei Verdacht auf Unzuverlässigkeit.

– Erlaubnis zur Wohnungsdurchsuchung durch Behörden in bestimmten Fällen.

Diese Änderungen zielen darauf ab, den Zugang zu Waffen stärker zu kontrollieren und potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen. Lesen Sie auch eine Artikel dazu auf Pirsch.

Was wenn eine waffenrechtliche MPU ansteht?

Um Ihre Zuverlässigkeit und die Eignungszweifel ausräumen zu können, bedarf es eine gründliche Vorbereitung. Ohne sich damit nicht Auseinanderzusetzen haben Sie in der Regel keine Chance diese zu bestehen.

Mit der neuen Waffenrechtsverschärfung sind auch die Rahmenbedingungen für eine Begutachtung angepasst worden. Das heißt, das schärfer und strenger Begutachtet wird.

Bei einer waffenrechtlichen MPU muss dem Psychologen nachvollziehbar veranschaulicht werden, welche Maßnahmen zur Rehabilitation erarbeitet wurden. Die anlassbezogene Fragestellung muss vom Gutachter/Psychologen kritisch hinterfragt werden, um ein aussagekräftiges Gutachten erstellen zu können.

Dazu ist es unabdingbar seine Vergangenheit und/oder negative Verhaltensweisen (aktenkundiges Delikt) die zu einer Begutachtung führten – zu reflektieren und bestenfalls aufgearbeitet zu haben.

Wann ist die waffenrechtliche Zuverlässigkeit nicht mehr gegeben?

Wenn es zu einem Führerscheinentzug wegen Alkohol und/oder Drogen (Cannabis) bzw. generell berauschende Mittel, sowie Medikamentenmissbrauch. Verstoß im Umgang mit Munition und Waffen. Psychische und persönliche Auffälligkeiten, die in irgendeiner form aktenkundig geworden sind. Sowie o.g. Zweifel die eine waffenrechtliche Zuverlässigkeit in Frage stellen…

Gerne Informiere ich Sie, sollte eine waffenrechtliche Eignungsüberprüfung im Raum stehen!