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Unsere Erfahrung zeigt, wenn es um das Thema Abstinenznachweis geht, sind viele unsicher und planlos. Teilweise findet man irreführende Tipps. Betroffene wissen anfangs nicht, dass Sie eine Abstinenz nachweisen müssen. Oder diese am sinnvollsten beibringen können…

Eine MPU und die dazugehörige Abstinenz ist quasi eine Überprüfung der charakterlichen Eignung um im Straßenverkehr wieder teilnehmen zu dürfen…

Sie müssen überzeugend belegen können, dass keine charakterlichen Mängel vorliegen z.B. Unreife, fehlende Verantwortung, unzureichende Selbst-Reflektion usw.

Der Gutachter möchte glaubhaft vermittelt bekommen, dass Sie angemessene Verhaltensänderungen erlernt haben. Dazu gehört unweigerlich der Verzicht auf Alkohol oder auch Drogen BtM (Betäubungsmittel).

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Wer ordnet einen Abstinenznachweis überhaupt an?

In der Regel ordnet keiner, auch nicht die Führerscheinstelle einen Abstinenznachweis an. Aber!!! Ohne einen Abstinenznachweis gibt es auch kein positives MPU-Gutachten.
Nach einem Fahrverbot wegen Alkohol oder Drogen ist meist nicht nur eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) erforderlich, sondern auch der Nachweis eines Abstinenznachweis.

Wie lange muss eine Abstinenz nachgewiesen werden?

Normal in einem Zeitraum von sechs Monaten, bzw. einem Jahr. Aber Vorsicht!!
Ein halbes Jahr reicht in den meisten Fällen nicht aus. Die Begutachtungsinstitute wollen lückenlos ein Jahr Abstinenz nachgewiesen haben – und darüber hinaus…

Muss ich nach einem Jahr Abstinenz weiter enthaltsam bleiben?

Eindeutig JA! Kein Gutachter findet das toll, wenn er merkt – jetzt kann ich wieder in alte Gewohnheiten zurückfallen.

Wann ist ein Abstinenznachweis überhaupt erforderlich?

Natürlich wenn Sie im Straßenverkehr unter Drogen oder Alkohol erwischt worden sind und eine MPU angeordnet wurde. ABER auch, wenn sie zum Beispiel mit Drogen ohne dass Sie am Straßenverkehr teilgenommen haben, erwischt wurden.

Das gleiche gilt, wenn Sie noch keinen Führerschein besitzen. D.h. wenn Sie beispielsweise bezüglich eines Drogendelikts aktenkundig sind, wird in der Regel nach Beantragung eines Führerscheins, erstmal ein Abstinenznachweis gefordert!

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Abstinenznachweis Drogen

Ohne einen Nachweis der Drogenfreiheit ist keine MPU zu bestehen. Daher braucht es ein akkreditiertes Institut das die entsprechenden Untersuchungen und den Vorgaben aus den Beurteilungskriterien der Fahrerlaubnisbegutachtung entspricht.

Dazu reicht es nicht aus, einen Schnelltest, Stäbchentest oder Urinscrennings über einen Hausarzt machen zu lassen. Hierzu müssen zwingend bestimmte forensische Kriterien erfüllt und eingehalten werden.

Amphetamine, Benzodiazepine, Cannabis, Kokain, Opiate und Methadon sind Substanzen die nachgewiesen werden müssen. Dazu bieten einige Institute ganz gezielt eine für Sie zugeschnittene Vorbereitung an, um eine sichere Abstinenz nachweisen zu können.

Abstinenznachweis Alkohol

Die sinnvollste Möglichkeit einer Alkohol Abstinenz und auch bei den Begutachtungsinstituten gern gesehene Verfahren – ist das sogenannte ETG.

ETG steht für „Ethylglucuronid“ und ist ein Abbauprodukt von Alkohol, welches sich deutlich langsamer ausscheidet als Alkohol.

Hintergrund ist, dass sich ein Alkoholkonsum auch dann noch nachweisen lässt, wenn der Alkohol selbst nicht mehr im Körper auffindbar ist. Das ETG (Abbauprodukt) lässt sich mehrere Tage auch rückwirkend nachweisen.

Ein empfohlenes und akkreditiertes Institut wäre zum Beispiel das FTC München Institut…

Sollten Sie noch Fragen zu Ihrer MPU-Abstinenz haben, besteht die Möglichkeit eine kurze Fallanalyse zu Ihrer medizinische psychologische Untersuchung zu machen.

Am besten , Sie kontaktieren mich über das Kontaktformular