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Der Entzug des Jagdschein droht, da aktenkundig etwas unter/oder mit Alkohol vorliegt, bzw. vorlag? Und es ist eine waffenrechtliche MPU angeordnet worden?

„Erfahren Sie, warum Alkohol- oder Drogenkonsum die persönliche Eignung zum Führen von Waffen gefährden kann und welche Rolle ein waffenrechtliches Gutachten in diesem Zusammenhang spielt. Erfahren Sie mehr über die gesetzlichen Bestimmungen und Anforderungen im Kontext des Jagdscheins und der persönlichen Zuverlässigkeit.“

Ein Fallbeispiel: Ein Jäger 56 Jahre alt, hatte im Jahr 2022 eine Alkoholfahrt mit 1,65 Promille. Der Führerschein wurde eingezogen. Um die Fahrerlaubnis wieder zu erlangen, ist die Vorlage eines positiven MPU Gutachtens erforderlich. Um dieses zu erhalten, ist ein Abstinenznachweis vorzulegen (mindestens 1 Jahr). Ende 2023 hat er die medizinisch psychologische Begutachtung erfolgreich abgeschlossen und seinen Führerschein wiederbekommen.

Im Zuge einer Regelüberprüfung nach § 4 Abs. 3 WaffG hat die zuständige Behörde in regelmäßigen Abständen (mind. nach Ablauf von 3 Jahren) die Zuverlässigkeit und persönliche Eignung zu prüfen!

Durch die Alkoholfahrt aus dem Jahr 2022 ist die Voraussetzung und die erforderliche Zuverlässigkeit nach § 5 und persönlicher Eignung nach § 6 laut Waffengesetz WaffG nicht mehr gegeben.

§ 5 Zuverlässigkeit

Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht, die u.a. rechtskräftig verurteilt worden sind nach Abs. 2 a) wegen einer vorsätzlichen Straftat (im Fallbeispiel die Alkoholfahrt). Die ausführliche Übersicht ist hier verlinkt!

§ 6 persönliche Eignung

Sie besitzen die persönliche Eignung nach § 6 nicht, wenn Tatsachen bekannt sind, die Bedenken sowie Eignungszweifel vorliegen.

D.h. dass die betroffene Person (auf eigene Kosten) ein amts- oder fachärztliches Gutachten (waffenrechtliche MPU) über die geistige und/oder körperliche Eignung vorlegen muss.

Verständlicher Weise herrscht erstmal große Unsicherheit was auf den Betroffenen zu kommt. Deswegen ist eine erste Fallanalyse eventuell aus dem Schreiben des zuständigen Landratsamt oder der unteren Jagdbehörde sinnvoll. Alles weitere ergibt sich aus den vorliegenden Akten.

I.d.R. wird eine Frist eingeräumt bis ein entsprechendes Gutachten vorgelegt werden muss. Im Einzelfall besteht auch die Möglichkeit einer Fristverlängerung. Diese liegt im Ermessen der Behörden.

Wo lasse ich mich Begutachten?

Wenn zum Beispiel ein Landratsamt einen Amtsarzt stellt, der Sie Begutachten wird – ist die Sache klar.

Anders und weitaus schwieriger ist die Lage, wenn Sie sich selbst um einen Gutachter oder Fachpsychologen bemühen müssen, der dafür in Frage kommt. In der Vorbereitung auf ein amts- oder fachärztliches Gutachten wird je nach der anlassbezogenen Fragestellung der Behörde auch dies geklärt.

Ist eine Vorbereitung Pflicht?

Nein, es ist jedem selbst überlassen inwieweit er sich auf das Gespräch vorbereiten möchte, oder nicht! Jedoch ist dringend zu empfehlen, sich vorab sich mit dem Ganzen auseinanderzusetzen.

Geht es um den Jagdschein und/oder Alkohol?

Weder noch! Die Begutachtung ist ein Eignungstest Ihrer Person, die dazu dient, die individuellen Schwäche und Persönlichkeitsmerkmale zu ermitteln. Der Ablauf besteht in der Regel aus einem Anamnesegespräch und Fragebogen, sowie einem Explorationsgespräch.

Dabei werden die Persönlichkeitsmerkmale u.a. wie Gewissenhaftigkeit, Zuverlässigkeit, Offenheit und Emotionalität erfasst. Die Begutachtung dient dazu, eine fundierte Einschätzung über die Eignung einer Person zu bestimmen, oder Situation zu erhalten.

Rechtsanwalt – Einspruch – Weigerung

Ist bereits eine waffenrechtliche Anordnung durch das Landratsamt oder der unteren Jagdbehörde erfolgt, ist zu prüfen ob es noch Sinn macht dagegen vorzugehen. Deshalb ist zu empfehlen, dass zu Rechtsfragen im Zusammenhang mit Jagdrechtlichen Angelegenheiten dies im Vorfeld zu klären.

Ein Einspruch mit der Hoffnung, die Begutachtung vom Tisch zu bekommen ist nahezu ausgeschlossen. Wer sich weigert und augenscheinlich uneinsichtig ist, ebenso.

Verzicht des Jagdscheins

Wer kein Gutachten vorlegen kann oder möchte, der hat die Möglichkeit auf die waffen- und jagdrechtlichen Erlaubnisse zu verzichten. In diesem Fall ist den Behörden oder Landratsamt baldmöglichst mitzuteilen wem sie Ihre Schusswaffen an einer berechtigten Person (z.B. Waffenhändler ect. ) überlassen.

Fazit:

Der Jagdschein in Zusammenhang mit Alkohol kann aus den resultierenden Konsequenzen gefährdet sein. Nach erfolgreichem Abschluss einer medizinisch-psychologischen Begutachtung für den Führerschein stellt sich die Frage der persönlichen Eignung gemäß dem Waffengesetz.

Die Zuverlässigkeit und Eignung werden regelmäßig überprüft, wobei Alkoholdelikte die Voraussetzungen gemäß § 5 und § 6 des Waffengesetzes beeinträchtigen können. Eine waffenrechtliche MPU zur Klärung der geistigen und körperlichen Eignung kann erforderlich sein.

Die Vorbereitung auf diese Begutachtung ist ratsam, da sie die individuellen Persönlichkeitsmerkmale wie Gewissenhaftigkeit und Zuverlässigkeit bewertet. Bei Weigerung oder Unfähigkeit, ein Gutachten vorzulegen, besteht die Möglichkeit, auf die jagdrechtlichen Erlaubnisse zu verzichten und die Schusswaffen an eine berechtigte Person zu übergeben.