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Cannabis und Waffenbesitzkarte

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Cannabis und Waffenbesitzkarte: Auswirkungen auf die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und der Jagd.

Alles über Cannabis und Waffenbesitzkarte in 20 Sekunden:

  • Waffenrechtliche Zuverlässigkeit: Ein positiver THC-Nachweis kann weiterhin die waffenrechtliche Zuverlässigkeit gefährden. Das Waffengesetz (WaffG) wird hier strenger ausgelegt als das Verkehrsrecht.
  • Bisherige Rechtsprechung (Waffenrecht): Schon geringe Mengen THC im BLut (teilweise unter 1,0 Nanogramm/Milliliter) könnten als Hinweis auf Unzuverlässigkeit gewertet werden.
  • Neuer Vorschlag (Verkehrsrecht): Für den Straßenverkehr wird eine Anhebung auf 3,5 Nanogramm THC/Milliliter diskutiert, was etwa 0,2 Promille Alkohol entspricht. Achtung! Dieser Wert ist für das Verkehrsrecht noch nicht rechtskräftig und gilt nicht automatisch für das Waffenrecht.
  • Rechtliche Grauzone: Obwohl Besitz kleiner Mengen Cannabis legal ist, ist die Auslegung für Waffenbehörden noch unklar. Es wird sich erst durch zukünktige Gerichtsurteile eine klare Linie abzeichnen, ähnlich wie bei Alkohol.
  • Klare Empfehlung: Für den Umgang mit Waffen wird dringend die 0,0 Grenze für Cannabis empfohlen. Der sichere Umgang mit einer Schusswaffe erfordert vollständige Konsmfreiheit, um jegliche Beeinträchtigung auszuschließen.

Cannabis und Waffenbesitzkarte: Auswirkungen auf die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und die Jagd

Die Teillegalisierung von Cannabis (KCanG) hat direkte Auswirkungen auf Inhaber einer Waffenbesitzkarte und deren waffenrechtliche Zuverlässigkeit. Auch wenn das Konsumcannabisgesetz (KCanG) den Besitz kleiner Mengen legalisiert, bleibt die Kombination von Cannabiskonsum und Waffenbesitz – insbesondere im Kontext von Jagd oder anderen Waffengebräuchen – kritisch.

Wichtige Punkte für Waffenbesitzer:

  • Waffenrechtliche Zuverlässigkeit: Ein positiver THC-Nachweis kann die waffenrechtliche Zuverlässigkeit gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 WaffG gefährden.
  • Aktueller Grenzwert (Rechtsprechung): Bisher hat sich in der Rechtsprechung ein THC-Grenzwert von 1,0 Nanogramm pro Milliliter Blutserum etabliert, der eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit vermuten lässt. Im Waffenrecht wurde die Zuverlässigkeit schon bei einem positiven Nachweis unter diesem Wert als gefährdet angesehen, da bereits geringe Spuren als Hinweis auf Abhängigkeit gewertet wurden.
  • Geplante neue Grenzwerte (Straßenverkehr): Eine Expertengruppe des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) schlägt einen erhöhten Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum vor, der mit 0,2 Promille Blutalkohol vergleichbar wäre. Wichtig: Diese Anhebung ist noch nicht im Straßenverkehrsgesetz verankert; aktuell gilt weiterhin der alte Grenzwert von 1,0 ng/ml.
  • Auswirkungen auf Waffenrecht (Prognose): Es wird erwartet, dass die Waffenbehörden nach der Cannabis-Legalisierung einen reinen Konsum oder Besitz geringer, legaler Mengen Cannabis nicht mehr grundsätzlich zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit führt. Die Rechtsprechung wird sich hier wohl erst durch eine Vielzahl von Urteilen entwickeln müssen, ähnlich wie beim Alkohol, wo nicht jeder legale Konsum zur Unzuverlässigkeit führt, sondern nur Mengen, die „typischerweise verhaltensbeeinflussend wirken“.
  • Empfehlung für Sicherheit und Jagd: Trotz der Gesetzesänderung wird dringend empfohlen, beim Umgang mit Waffen – und speziell bei der Jagd – grundsätzlich eine 0,0-Grenze für Cannabis einzuhalten. Der sichere und sachgemäße Gebrauch einer Schusswaffe ist nur im konsumfreien Zustand gewährleistet, um jegliche Ausfallerscheinungen und damit Gefährdungen Dritter auszuschließen. Konsum sollte, wenn überhaupt, erst nach der sicheren Verwahrung der Waffe erfolgen.

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Was ist zu tun, wenn ich Betroffener bin?

Es ist entscheidend, jetzt schnell und überlegt zu handeln. Das Waffengesetz reagiert auf Verstöße im Zusammenhang mit Cannabis – selbst nach der Legalisierung des Konsums – oft sehr streng, da die waffenrechtliche Zuverlässigkeit in Frage gestellt wird.

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Die Erfolgsquote für ein positives Gutachten bei der MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) im Straßenverkehr liegt im Durchschnitt bei rund 50-60 %. Das bedeutet, dass die Durchfallquote hier etwa 40-50 % beträgt.

Achtung: Sonderfall Waffenrechtliche Begutachtung!

Diese Zahlen beziehen sich jedoch auf die Verkehrs-MPU. Bei einer waffenrechtlichen Begutachtung liegt die Durchfallquote bei nahezu über 80%.

Warum die hohe Durchfallquote im Waffenrecht?

Unsere Erfahrung zeigt: Eine waffenrechtliche Anordnung wird von Betroffenen häufig massiv unterschätzt. Viele Klienten suchen erst nach einem negativen Gutachten professionelle Unterstützung für eine Vorbereitung.

Dabei belegen Studien und unsere Praxis ganz klar: Eine professionelle und seriöse MPU-Vorbereitung erhöht die Chancen auf ein positives Gutachten signifikant – oft um das Zwei- bis Dreifache.

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