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Eine waffenrechtliche MPU wird immer dann angeordnet, wenn (erhebliche) Zweifel an der Eignung im Umgang mit Waffen oder Munition bestehen!

Ähnlich wie bei Eignungszweifel und Verletzung der Straßenverkehrsordnung, wird eine medizinisch-psychologische Untersuchung gefordert – wenn diverse Delikte und/oder Vergehen aktenkundig geworden sind.

Wer ist hauptsächlich davon betroffen?

  • Privatpersonen mit Waffenschein – Waffenbesitzkarten (WBK)
  • Sportschützen
  • Förster (privat/beruflich)
  • Jäger mit Jagdschein

Wenn der Jagdschein in Gefahr ist – oder bereits entzogen wurde

Wer im Besitz eines Jagdscheins oder einer Waffenbesitzkarte (WBK) ist, der trägt eine besondere Verantwortung. Der Umgang mit Schusswaffen oder Munition erfordert daher eine hohe Zuverlässigkeit. Ist diese durch aktenkundiges Vergehen, oder Verletzung nach §6 Abs. 2 WaffRNeuRegG nicht oder im Moment nicht mehr gegeben, wird zur Überprüfung eine waffenrechtliche MPU angeordnet!

Dabei spielt es keine Rolle, zu welcher Tatsache zur Annahme der Eignungszweifel geführt haben.

Eine waffenrechtliche MPU wird angeordnet wenn:

  • Alkohol und/oder Drogen
  • Generell berauschende Mittel
  • Medikamentenabhängig
  • Geschäftsunfähigkeit
  • Unsachgemäßer Umgang mit Waffen & Munition
  • Gefahr von Fremd- und Selbstgefährdung
  • Fehlender geistiger- und körperlicher Eignung
  • Psychische und persönliche Zweifel
  • Generell bei aktenkundigen Delikten (aggressives Verhalten, Streitigkeiten, wiederholten Auffälligkeiten udgl.)

Nachweis laut Waffengesetz-Verordnung

  • Erstmalige Beantragung zum Erwerb/Besitz einer Schusswaffe wenn das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet ist

Gutachten bei Waffenerwerb

Ist das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet, aber eine Schusswaffe (ausgenommen Schusswaffe der in §14 Abs. 1 Satz 2 des Waffengesetz) erwerben und besitzen will – der hat ein Gutachten eines dafür sachkundigen Gutachters zu erbringen. Die Kosten dafür sind selbst zu tragen.

Sehen Behörden darüber hinaus Zweifel an der persönlichen Eignung, wie beispielsweise Drogen- oder Alkoholprobleme, bis du nach §6 WaffG auch hier verpflichtet die persönliche Eignung nachzuweisen.

Bestehen bei den o.g. Punkten Zweifel, und der Jagdschein, Waffenschein oder Waffenbesitzkarte wurde entzogen, muss der Betroffene seine Eignungszweifel einwandfrei ausräumen können.

Abstinenznachweis erforderlich!

WICHTIG! Sind berauschende Mittel udgl. im Spiel, wird ein Abstinenznachweis erforderlich. Das heißt, es muss ein lückenloser Nachweis einer Abstinenz mind. über 12 MONATE erbracht werden. Dieser muss von einer anerkannten Akkreditierungsstelle überprüft und bestätigt werden. Ist der Waffenschein erstmal entzogen, braucht es zunächst einen Abstinenznachweis von einem Jahr. Frühestens nach einer erfolgreichen Bestätigung der Abstinenz und einer ordentlichen MPU-Vorbereitung, ist es sinnvoll die Begutachtung anzugehen.

waffenrechtliche_mpu

Gerade bei einer waffenrechtlichen MPU Anordnung sind die Hürden, bzw. die Voraussetzungen bezüglich berauschender Mittel verbunden mit einer dauerhaften Abstinenz sehr hoch. Das heißt im ungünstigen Fall, dass auch nach Beendigung der Abstinenz nach 12 Monaten auf z.B. Alkohol usw. generell verzichtet werden muss/sollte.

Anders als die Fahrerlaubnisbehörde bei Entzug des Führerscheins, ist in den verschiedenen Bundesländern und deren Verwaltungsstrukturen die jeweilige Waffenbehörde zuständig.

MPU Führerschein vs. Waffenrechtliche MPU

Inhaltlich unterscheiden sich die Fragestellungen einer „normalen“ MPU und einer mit Verletzung der Waffengesetzverordnung enorm. Die Überprüfung der persönlichen und charakterlichen Eignung nach §6 Abs. 1 und 2 Waffengesetz – ist in etwa gleichzusetzen. Jedoch werden je nach Begutachtungsanlass die Fragestellungen aus dem Waffengesetz §6 Abs. 3, sowie §4 Abs. 5 der allgemeinen Waffengesetzverordnung (AWaffV) entnommen.

Zur Begutachtung der waffenrechtlichen MPU Anordnung, ist nicht jedes Institut geeignet, bzw. berechtigt! Begutachtungsinstitute die dafür in Betracht kommen, müssen über entsprechende Kenntnisse im Bereich Waffenrecht und den jeweiligen Gesetzen und Verordnungen verfügen.

Achtung – MPU-Vorbereitung

Für die waffenrechtliche MPU Anordnung braucht es hier spezifische Kenntnisse für eine fundierte und seriöse MPU-Vorbereitung. Es ist schon schwer genug im Bereich verkehrsrechtlicher Anordnung einen geeigneten Vorbereiter zu finden.

Es müssen umfangreiche Kenntnisse im Waffenrecht und Waffengesetz vorhanden sein. Weiter braucht es fundiertes Wissen über die doch sehr speziellen Fragestellungen des Psychologen. Mittlerweile sind allgemein die Beurteilungskriterien verschärft worden. D.h. gerade wenn Eignungszweifel bei Besitz und Erwerb von Schusswaffen vorliegen, ermöglicht das kritische Hinterfragen entscheidende Informationen darüber, ob die Grundvoraussetzungen überhaupt gegeben sind.

Weiter muss dem Psychologen glaubhaft erläutert werden, welche Maßnahmen zur Rehabilitation getroffen wurden. Welche Absicherungen, Notfallvorsorge und Prävention getroffen wurden. All diese Fragestellungen bzw. deren Antworten, wird ein Gutachter genauestens unter die Lupe nehmen – um abschließend ein aussagekräftiges Gutachten erstellen zu können.