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MPU Beratung in München

Die MPU-Beratung – Top Vorbereitung in München unterstützt Sie bei der Bewältigung der Medizinisch-Psychologische-Untersuchung kurz [MPU] genannt. Landläufig auch als Idiotentest bezeichnet.

Für viele Betroffene ist der Verlust des Führerscheins ein gravierender Einschnitt ins Leben, bzw. ins Berufsleben. Oft ist der Verlust der Fahrerlaubnis schambesetzt. Und man fragt sich unweigerlich, wie soll es denn nun weitergehen…

 

MPU_Beratung_Muenchen

Ist die MPU wirklich so schwer?

Diese oder ähnliche Fragen sind mit am häufigsten, die MPU-Betroffene sich stellen. Die Antwort: ohne eine fundierte Vorbereitung wird es mit hoher Wahrscheinlichkeit nichts werden. In einer MPU-Begutachtung geht es schlicht um Ihre charakterliche Eignung um im Straßenverkehr wieder teilnehmen zu können. In dem Explorationsgespräch werden Ihnen Fragen gestellt, die Sie im normalen Leben in der Regel nie gestellt bekommen haben.

Eine MPU-Beratung (kostenlose Erstberatung)ist deshalb schon sinnvoll, damit Sie vollumfassend den Sinn und die Fallstricke hinter einer „Medizinisch-Psychologische-Untersuchung“ verstehen lernen. Nahezu über 70 % erhalten eine negative MPU, wenn Sie ohne MPU-Beratung und blauäugig den Test ohne irgendeine Vorbereitung angehen.

Aus psychologischer Sicht ist der Verlust des Führerscheins, jedoch auch eine Chance sein bisheriges Leben rückblickend zu reflektieren. Da Sie bei der Begutachtung mit Fragen und Themen über ihre „charakterlichen Eigenschaften“ konfrontiert werden, ist eine professionelle MPU Vorbereitung unabdingbar. Die wenigsten Betroffenen haben sich bisher mit solchen Themen auseinandergesetzt.

Bei der MPU-Begutachtung sitzen Sie einem Verkehrspsychologen gegenüber. Den können Sie in der Regel nichts vormachen. Eine einstudierte Geschichte wird hier schnell zum Rohrkrepierer.

Eine professionelle MPU Vorbereitung ist essentiell

Eine professionelle Vorbereitung auf die MPU ist auf jedem Fall ratsam, um die Begutachtung zu bestehen. Leider gibt es viele schwarze Schafe, die Betroffene in Wochenendkursen mit überteuerten Angeboten durchschleusen und unrealistische Versprechen anbieten.

Seien Sie realistisch und setzen Sie sich so früh wie möglich mit dieser Thematik auseinander. Es ist kein Idiotentest, sondern eine Überprüfung Ihrer charakterlichen Eignung. Wenn zum Beispiel durch Alkohol, Drogen, verkehrs- oder strafrechtliche Delikte Zweifel an der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr bestehen – wird eine Begutachtung angeordnet.

Die Eignungsüberprüfung ist ein behördliches- oder gerichtlich angeordnetes Verfahren, mit dem überprüft werden soll, ab Sie noch geeignet sind, im Straßenverkehr ein Fahrzeug zu führen.

Zu dem ganzen Ärger ist es auch eine finanzielle Belastung. Eine Übersicht der MPU-Kosten erfahren Sie hier…

Die MPU-Vorbereitung im einzelnen erklärt nach Verstößen verkehrsrechtlicher Delikten

 MPU wegen Alkohol

Wer wegen Alkohol zur MPU muss, der sollte am besten gleich reagieren. Leider warten die Betroffenen viel zu lange – und damit vergeht hier wertvolle Zeit.

1. MPU wegen Alkohol – Abstinenznachweis

Für eine positive MPU braucht es einen Abstinenznachweis.

2. Abstinenznachweis 12 Monaten

Der Abstinenznachweis muss mindestens 12 Monate lückenlos vorhanden sein. Und bitte an dieser Stelle keine Gedanken daran verschwenden, in irgendeiner Form versuchen diesen zu umgehen wollen – das funktioniert nicht!

3. Einsicht und Selbstreflektiert

Eines der wichtigsten Voraussetzungen um eine MPU auf das 1. Mal zu bestehen ist „EINSICHT“! Wer hier bereits Schwierigkeiten hat, der braucht auch nicht anfangen von einer positiven Begutachtung zu träumen. Das A & O ist bereits von Anfang an, sich der Situation zu stellen – selbstreflektiert und selbstkritisch sich zu hinterfragen was in der Vergangenheit schief gelaufen ist.

4. Aufarbeitung der Vergangenheit

Ist die Bereitschaft und Einsicht vorhanden, so kann es los gehen und sukzessive die eigene Vergangenheit aufzuarbeiten. An dieser Stelle ist es alleine schwierig diesen Prozess ordentlich zu bewerkstelligen.

5. Eine MPU Beratung ist unabdingbar

Um die eigene Vergangenheit aufzuarbeiten, braucht es jemand der einen an die Hand nimmt. Eine kompetente und seröse MPU Beratung wird immer individuell und auf den Betroffenden zugeschnittene Beratungseinheiten mit Ihnen erarbeiten. Damit sind Sie auf der sicheren Seite und der MPU-Berater wird Sie Schritt-für-Schritt durch die MPU-Vorbereitung führen.

 

Alkoholkonsum der Vergangenheit

Im Rahmen der verkehrspsychologischen-Begutachtung wird geprüft, wie sich der Alkoholkonsum der Vergangenheit entwickelt hat, d. h. ob eine Alkoholabhängigkeit oder eine Alkoholgefährdung vorgelegen hat. Deshalb ist es sinnvoll eine MPU-Vorbereitung zu absolvieren! Bei Alkoholfahrten wird außerdem, Wissen im Bereich des Alkoholkonsums und Fahrens abgefragt. Promilleberechnungen und Alkoholabbaumengen sollten deshalb bekannt sein.

Im Gespräch wird gefragt, welche Bedeutung Alkohol für den Betroffenen hatte, welche durchschnittliche Trinkmenge pro Woche üblich war bzw. ist, warum man am Tattag so viel getrunken hat und dennoch gefahren ist und ob man sich noch fahrtüchtig gefühlt hat.

Nachdem die Hintergründe der Auffälligkeit in der Vergangenheit betrachtet wurden, geht es um das Thema der Verhaltensänderung. Wie hat sich, seit der damaligen Alkoholfahrt, das Leben, das Verhalten und der Umgang mit Alkohol geändert.

Um eine Prognose für die Zukunft abgeben zu können, will der Verkehrspsychologe im Anschluss daran wissen, wie zukünftig eine Teilnahme am Straßenverkehr ohne Auffälligkeit sichergestellt wird. Wichtig ist, dass die problembezogene Veränderung stabil ist. Eine lediglich labile Verhaltensänderung bedeutet ein zu hohes Rückfallrisiko.

Denkbare Lösung können hier Personen und/oder Institutionen sein, die bei der Verhaltensänderung helfen und unterstützen, insbesondere Familie, Freunde und Selbsthilfegruppen. Ein Wechsel des Freundeskreises kann im Einzelfall erforderlich sein, wenn dieser Auslöser für das Konsumverhalten war. Typischer Weise wird gefragt, was den Betroffenen so sicher macht, dass so etwas, wie z.B. die damalige Alkoholfahrt, nicht mehr passiert.

Alkoholabhängigkeit – Alkoholmissbrauch

Ob im Einzelfall ein vollständiger Verzicht auf Alkohol erforderlich oder ein maßvoller Umgang mit Alkohol denkbar ist, hängt von den individuellen Besonderheiten eines jeden Falles ab. In diesem Zusammenhang ist zwischen Alkoholabhängigkeit und -missbrauch zu differenzieren. Eine wichtige Hilfestellung kann hierbei im Rahmen der Vorbereitung auf die MPU ein anerkannter Fachpsychologe für Verkehrspsychologie geben.

Ist eine MPU wegen eines Alkoholdelikts angeordnet worden, wird der Gutachter herausfinden wollen, in wie weit ein Alkoholproblem vorliegt. Zum anderen, dass Sie Ihre Entwicklung bis hin zur Auffälligkeit genau beschreiben können.

Ebenso überzeugend müssen Sie belegen können, dass Die angemessene Verhaltensänderungen erlernt und eine Rückfallvorsorge getroffen haben. Der begutachtende Psychologe möchte sehen, dass Sie sich um eine geänderte Lebensweise ehrlich bemühen.

Bei der alkoholspezifischen Begutachtung ist z.B. ein Reaktionstest zu absolvieren. An einem Bildschirm leuchten unterschiedliche Farben auf, gleichzeitig hört man über Kopfhörer hohe und niedrige Töne. Sobald ein zusätzliches Signal auf dem Bildschirm erscheint, muss ein Fußpedal getreten werden. Nach einer entsprechenden Einübungsphase wird der Test in drei Phasen abgenommen (langsam – schnell – langsam). Der Test ist so angelegt, dass der Betroffene an seine Leistungsgrenzen gebracht wird, wobei nicht erwartet wird, dass in allen Testsituationen richtig reagiert wird.

Für den Fall, dass auch der Paralleltest nicht bestanden wird, kann eine Fahrverhaltensbeobachtung erfolgen. Hierbei handelt es sich um eine Fahrt mit einem Fahrlehrer und einem Psychologen. Diese Fahrt dauert ca. 1 Stunde. Dadurch kann das negative Ergebnis des Tests korrigiert werden. Ist auch die Fahrprobe negativ, so kann die Fahrverhaltensbeobachtung nach 6 Monaten wiederholt werden. Dies ist jedoch nur in den seltensten Fällen erforderlich.

Weitere Informationen der MPU Beratung in München

Welches Problem im Umgang mit Alkohol lag beim Klienten vor?

Ob überhaupt und wenn ja, wie lange eine Alkoholabstinenz bei einer MPU nachweisen werden muss, hängt davon ab, wie der bisherige Umgang des Klienten mit Alkohol war. Bei einer vorliegenden Alkoholabhängigkeit muss auf jeden Fall alkoholabstinent gelebt werden und in der Regel eine einjährige Alkoholabstinenz nachgewiesen werden.
Auch wenn nicht mehr kontrolliert mit Alkohol umgegangen werden kann (ohne bereits alkoholabhängig zu sein), muss auf Dauer abstinent gelebt werden  und die Alkoholabstinenz in der Regel über ein Jahr bis zur MPU belegen werden können.

Ob der Klient  noch in der Lage ist, kontrolliert mit Alkohol umzugehen, oder ob er auf Dauer auf Alkohol verzichten sollte, um erneute Trunkenheitsfahrten vermeiden zu können, hängt davon ab, wie der vorheriger Umgang mit Alkohol war.

 Alkoholabstinenz

Wie lange muss im konkreten Fall eine Alkoholabstinenz belegt werden?

Welcher Zeitraum des Alkoholabstinenz-Kontrollprogramms empfehlenswert ist, hängt von Ihrem Einzelfall ab, zum Beispiel vom Ausmaß und Umfang Ihres vorherigen Alkoholkonsums. Es ist mindestens ein Zeitraum von einem halben Jahr zu belegen. Auf der sicheren Seite ist der Klient in jedem Fall, wenn er eine Alkoholabstinenz von einem Jahr belegen kann, allerdings nur dann, wenn eine Alkoholabstinenz für Sie auch wirklich auf Dauer erforderlich ist.

Anforderungen der  Alkoholabstinenznachweise

Diese Abstinenzdokumentation muss jedoch sehr hohen Anforderungen genügen (CTU-Kriterien; Kriterien zur Durchführung von Chemisch-Toxikologischen Untersuchungen), damit die Gutachter sie bei der MPU verwerten können. Unsere Abstinenzbefunde erfüllen selbstverständlich alle erforderlichen Kriterien (CTU) und sind damit forensisch anerkannt (gerichtsverwertbar).

Dokumentation einer Alkoholabstinenz

Wird mit einer belegten Alkoholabstinenz von einem Jahr das Gutachten auf jeden Fall positiv?

Eine Dokumentation über  Alkoholabstinenz durch Haaranalysen oder ein Alkoholabstinenz-Kontrollprogramm ist zwar ein notwendiger Baustein für eine erfolgreiche MPU, aber alleine nicht ausreichend! Unablässig ist die intensive Auseinandersetzung mit  dem  Alkoholkonsum in der Vergangenheit und auf dieser Grundlage die glaubhafte Entwicklung von dauerhaften Verhaltensänderungen, die in der Zukunft auch stabil umgesetzt werden können.

Alkoholabstinenznachweis über Haare oder Urin

Wenn Sie eine Alkoholabstinenz bei einer MPU dokumentieren wollen, kann das durch eine Untersuchung von Ethylglucuronid in Ihren Haaren oder im Urin erfolgen. Ethylglucuronid ist ein direktes Abbauprodukt von Alkohol, das nach einem Alkoholkonsum im Urin oder in den Haaren nachweisbar ist. Sie können Ihre Alkoholabstinenz über Urinkontrollen durch die Teilnahme an einem Alkoholabstinenz-Kontrollprogramm oder über Haaranalysen belegen.

 

Haaranalysen

Da Ethylglucuronid wasserlöslich ist, also langfristig aus den Haaren ausgewaschen wird, kann nur ein Haarstrang von maximal 3 cm analysiert werden. Dies entspricht einem Nachweis von ca. 3 Monaten. Hierbei werden jeweils zwei etwa bleistiftdicke Haarstränge am Hinterkopf entnommen.
Durch eine Haaranalyse können Sie eine Alkoholabstinenz so für jeweils drei Monate rückblickend untermauern. Um ein Jahr Alkoholabstinenz dokumentieren zu können, sind daher insgesamt 4 Haaranalysen (zu je 3 cm) notwendig.

 

Urinkontrollen

Ihre Alkoholabstinenz kann auch im Rahmen eines Alko­holabstinenz-Kontrollprogramms dokumentiert werden. Dafür werden die Klienten in einem halben Jahr 4 Mal, in einem ganzen Jahr 6 Mal unvorhergesehen eingeladen.

Begutachtungs- Leitlinien zur Kraftfahrereignung

Alkohol-Missbrauch

Leitsätze

Bei Alkoholmissbrauch sind die Voraussetzungen, die an den Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr gestellt werden, nicht erfüllt.

Missbrauch liegt vor, wenn ein Bewerber oder Inhaber einer Fahrerlaubnis das Führen eines Kraftfahrzeuges und einen die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholkonsum nicht hinreichend sicher trennen kann, ohne bereits alkoholabhängig zu sein. In einem solchen Falle ist der Betroffene nicht in der Lage, den gestellten Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen zu entsprechen.

Von Missbrauch ist insbesondere in folgenden Fällen auszugehen:

– in jedem Fall (ohne Berücksichtigung der Höhe der Blutalkoholkonzentration), wenn wiederholt ein Fahrzeug unter unzulässig hoher Alkoholwirkung geführt wurde,

– nach einmaliger Fahrt unter hoher Alkoholkonzentration (ohne weitere Anzeichen einer Alkoholwirkung),

– wenn aktenkundig belegt ist, dass es bei dem Betroffenen in der Vergangenheit im Zusammenhang mit der Verkehrsteilnahme zu einem Verlust der Kontrolle des Alkoholkonsums gekommen ist.

War die Voraussetzung zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht gegeben, so kann sie nur dann als wiederhergestellt gelten, d. h. es muss nicht mehr mit einer erhöhten Wahrscheinlichkeit mit einer Fahrt unter Alkoholeinfluss gerechnet werden, wenn die folgenden Voraussetzungen gegeben sind:

  1. a)Das Alkoholtrinkverhalten wurde ausreichend geändert. Das ist der Fall,
  • wenn Alkohol nur noch kontrolliert getrunken wird, so dass Trinken und Fahren zuverlässig getrennt werden können, oder
  • – wenn Alkoholabstinenz eingehalten wird. Diese ist zu fordern, wenn aufgrund der Lerngeschichte anzunehmen ist, dass sich ein konsequenter kontrollierter Umgang mit alkoholischen Getränken nicht erreichen lässt.
  1. b)Die vollzogene Änderung im Umgang mit Alkohol ist stabil und motivational gefestigt. Das ist anzunehmen, wenn folgende Feststellungen getroffen werden können:

– Die Änderung erfolgte aus einem angemessenen Problembewusstsein heraus; das bedeutet auch, dass ein angemessenes Wissen zum Bereich des Alkoholtrinkens und Fahrens nachgewiesen werden muss, wenn das Änderungsziel kontrollierter Alkoholkonsum ist.

– Die Änderung ist nach genügend langer Erprobung und der Erfahrensbildung (in der Regel ein Jahr, mindestens jedoch 6 Monate) bereits in das Gesamtverhalten integriert.

– Die mit der Verhaltensänderung erzielten Wirkungen werden positiv erlebt.

– Der Änderungsprozess kann nachvollziehbar aufgezeigt werden.

– Eine den Alkoholmissbrauch eventuell bedingende Persönlichkeitsproblematik wurde erkannt und entscheidend korrigiert.

  • Neben den inneren stehen auch die äußeren Bedingungen (Lebensverhältnisse, berufliche Situation, soziales Umfeld) einer Stabilisierung des geänderten Verhaltens nicht entgegen.
  • c)Es lassen sich keine körperlichen Befunde erheben, die auf missbräuchlichen Alkoholkonsum hindeuten. Wenn Alkoholabstinenz zu fordern ist, dürfen keine körperlichen Befunde vorliegen, die zu einem völligen Alkoholverzicht im Widerspruch stehen.
  • d)Verkehrsrelevante Leistungs- oder Funktionsbeeinträchtigungen als Folgen früheren Alkoholmissbrauchs fehlen. Zur Bewertung der Leistungsmöglichkeiten wird auf die Kapitel 2.5 (Anforderungen an die psychische Leistungsfähigkeit) und 3.13 (Intellektuelle Leistungseinschränkungen) verwiesen.
  • e)Bei Alkoholmissbrauch eines Kranken mit organischer Persönlichkeitsveränderung (infolge Alkohols oder bei anderer Verursachung) ist das Kapitel 3.10.2 (Demenz und organische  Persönlichkeits- veränderungen) zu berücksichtigen. Bei Alkoholmissbrauch eines Kranken mit affektiver oder schizophrener Psychose sind zugleich die Kapitel 3.10.4 (Affektive Psychosen) und 3.10.5 (Schizophrene Psychosen) zu berücksichtigen.
  • f) Nach Begutachtung in einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung wird die Wiederherstellung der Fahreignung angenommen, wenn sich die noch feststellbaren Defizite durch einen anerkannten und evaluierten Rehabilitationskurs für alkoholauffällige Kraftfahrer beseitigen lassen.
  • Die Wiederherstellung der Fahreignung durch einen dieser evaluierten Rehabilitationskurse ist angezeigt, wenn die Gutachter eine stabile Kontrolle über das Alkoholtrinkverhalten für so weitgehend erreichbar halten, dass dann die genannten Voraussetzungen erfüllt werden können.
  • Sie kommt, soweit die intellektuellen und kommunikativen Voraussetzungen gegeben sind, in Betracht, wenn eine erforderliche Verhaltensänderung bereits vollzogen wurde, aber noch der Systematisierung und Stabilisierung bedarf oder wenn eine erforderliche Verhaltensänderung erst eingeleitet wurde bzw. nur fragmentarisch zustande gekommen ist, aber noch unterstützend begleitet, systematisiert und stabilisiert werden muss oder auch, wenn eine erforderliche Verhaltensänderung noch nicht wirksam in Angriff genommen worden ist, aber aufgrund der Befundlage, insbesondere aufgrund der gezeigten Einsicht in die Notwendigkeit einer Verhaltensänderung sowie der Fähigkeit und Bereitschaft zur Selbstkritik und Selbstkontrolle, erreichbar erscheint.
  • Die Fähigkeit, ein Fahrzeug sicher zu führen, gilt dann als wiederhergestellt, wenn das vertragsgerechte Absolvieren des Kurses durch eine Teilnahmebescheinigung nachgewiesen wird.
  • Die besonderen Anforderungen und Risiken für Fahrer der Gruppe 2 sind insbesondere gemäß Anlage 5 zur FeV zu berücksichtigen.
  • Hinter dem Missbrauch kann sich Abhängigkeit verbergen (siehe folgenden Abschnitt).

Eine solide MPU Beratung ist unabdingbar

Abhängigkeit

Wer vom Alkohol abhängig ist, kann kein Kraftfahrzeug führen. Diagnostische Leitlinien der Alkoholabhängigkeit nach ICD 10 sind:

„Die sichere Diagnose «Abhängigkeit» sollte nur gestellt werden, wenn irgendwann während des letzten Jahres drei oder mehr der folgenden Kriterien gleichzeitig vorhanden waren:

  1. Ein starker Wunsch oder eine Art Zwang, psychotrope Substanzen zu konsumieren.
  1. Verminderte Kontrollfähigkeit bezüglich des Beginns, der Beendigung und der Menge des Konsums.
  2. Ein körperliches Entzugssyndrom bei Beendigung oder Reduktion des Konsums, nachgewiesen durch die substanzspezifischen Entzugssymptome oder durch die Aufnahme der gleichen oder einer nahe verwandten Substanz, um Entzugssymptome zu mildern oder zu vermeiden.
  3. Nachweis einer Toleranz. Um die ursprünglich durch niedrigere Dosen erreichten Wirkungen der psychotropen Substanz hervorzurufen, sind zunehmend höhere Dosen erforderlich (eindeutige Beispiele hierfür sind die Tagesdosen von Alkoholikern und Opiatabhängigen, die bei Konsumenten ohne Toleranzentwicklung zu einer schweren Beeinträchtigung oder sogar zum Tode führen würden).
  4. Fortschreitende Vernachlässigung anderer Vergnügen oder Interessen zugunsten des Substanzkonsums, erhöhter Zeitaufwand, um die Substanz zu beschaffen, zu konsumieren oder sich von den Folgen zu erholen.
  5. Anhaltender Substanzkonsum trotz Nachweises eindeutiger schädlicher Folgen, wie z. B. Leberschädigung durch exzessives Trinken, depressive Verstimmungen infolge starken Substanzkonsums oder drogenbedingte Verschlechterung kognitiver Funktionen. Es sollte dabei festgestellt werden, dass der Konsument sich tatsächlich über Art und Ausmaß der schädlichen Folgen im Klaren war oder dass zumindest davon auszugehen ist.„

War die Voraussetzung zum Führen von Kraftfahrzeugen wegen Abhängigkeit nicht gegeben, so kann sie nur dann wieder als gegeben angesehen werden, wenn durch Tatsachen der Nachweis geführt wird, dass dauerhafte Abstinenz besteht.

Als Tatsache zu werten ist in der Regel eine erfolgreiche Entwöhnungsbehandlung, die stationär oder im Rahmen anderer Einrichtungen für Suchtkranke erfolgen kann. In der Regel muss nach der Entgiftungs- und Entwöhnungszeit eine einjährige Abstinenz nachgewiesen werden, und es dürfen keine sonstigen eignungsrelevanten Mängel vorliegen. Hierzu sind regelmäßige ärztliche Untersuchungen erforderlich einschließlich der relevanten Labordiagnostik, unter anderen Gamma-GT, GOT, GPT, MCV, CDT und Triglyzeride. Bei Verdacht auf chronischen Leberschaden, z. B. nach langjährigem Alkoholmissbrauch, nach Hepatitis oder bei anderen relevanten Erkrankungen ist die Labordiagnostik entsprechend zu erweitern. Die Laboruntersuchungen müssen von Laboratorien durchgeführt werden, deren Analysen den Ansprüchen moderner Qualitätssicherung genügen (z. B. erfolgreiche Teilnahme an Ringversuchen). Sämtliche Laboruntersuchungen können nur in Verbindung mit allen im Rahmen der Begutachtung erhobenen Befunde beurteilt werden.

Die besonderen Anforderungen und Risiken für die Fahrer der Gruppe 2 sind gemäß Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung zu berücksichtigen.

Bereits Blutalkoholkonzentrationen mit Werten ab 0,3 %o können zu einer Herabsetzung der Reaktionsfähigkeit und zur Veränderung der Stimmungslage mit Kritikminderung führen, so dass ein erhöhtes Verkehrsrisiko von derart beeinflussten Kraftfahrern ausgeht. Bei 0,8 %,) liegt das Risiko in der Regel um das Vierfache höher als bei nüchternen Verkehrsteilnehmern. Fahruntüchtigkeit liegt bei jedem Kraftfahrzeugfahrer mit Werten höher als 1 %o vor.

Werden Werte um oder über 1,5 %,) bei Kraftfahrern im Straßenverkehr angetroffen, so ist die Annahme eines chronischen Alkoholkonsums mit besonderer Gewöhnung und Verlust der kritischen Einschätzung des Verkehrsrisikos anzunehmen. Bei solchen Menschen pflegt in der Regel ein Alkoholproblem vorzuliegen, das die Gefahr weiterer Alkoholauffälligkeit im Straßenverkehr in sich birgt. Auch wiederholte Auffälligkeiten unter Alkohol im Straßenverkehr innerhalb weniger Jahre begründen einen solchen Verdacht, selbst wenn die Werte wesentlich geringer sind.

Ferner besteht, wegen der allgemeinen Verfügbarkeit des Alkohols, bei Alkoholabhängigkeit und -missbrauch generell eine hohe Rückfallgefahr, so dass im Einzelfall strenge Maßstäbe anzulegen sind, bevor eine positive Prognose zum Führen von Kraftfahrzeugen gestellt werden kann.

Diese erfordert tragfähige Strategien für die Entwicklung der Kontrolle über den Alkoholkonsum als Voraussetzung zur Trennung von Alkoholkonsum und Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr, wie sie z. B. in geeigneten Kursen oder Therapien vermittelt werden. In der Regel hat in solchen Fällen eine sorgfältige Auseinandersetzung mit den Ursachen und der Entwicklung des früheren Alkoholmissbrauchs zu erfolgen.

Häufiger Alkoholmissbrauch führt zur Gewöhnung an die Giftwirkung und damit zur Unfähigkeit einer realistischen Einschätzung der eigenen Alkoholisierung und des hierdurch ausgelösten Verkehrsrisikos.

Im Spätstadium des chronischen Missbrauchs kann es insbesondere zu Störungen fast aller Organsysteme, und zwar vorwiegend zu hepatischen, gastrointestinalen und kardialen Manifestationen kommen. In der Regel erweisen sich jedoch bei der Begutachtung die psychischen und psychosozialen Ursachen und Folgen des chronischen Alkoholmissbrauchs als weit bedeutsamer. Es kann zu krankhaften Persönlichkeitsveränderungen mit abnormer Entwicklung der affektiven und emotionalen Einstellung gegenüber der Umwelt kommen, wobei Selbstüberschätzung, Gleichgültigkeit, Nachlässigkeit, Erregbarkeit, Reizbarkeit etc. zu beobachten sind.

Besteht eine Alkoholabhängigkeit, so ist die Fähigkeit zum sicheren Führen von Kraftfahrzeugen generell aufgehoben. Voraussetzung einer positiven Prognose ist eine erfolgreiche Entwöhnungsbehandlung mit entsprechender Nachsorge.

Blutalkoholkonzentration [BAK]          

Die Blutalkoholkonzentration (BAK) ist ein Maß für die Menge von Alkohol im Blut und wird üblicherweise in Gewichtsanteilen als g/kg (Promille) angegeben. Sie wird verwendet, um Aussagen über die Einschränkung der Konzentrations- und Zurechnungsfähigkeit durch Alkohol abzuleiten. Die BAK kann in einer Blutprobe  gemessen, aus der Atemalkoholkonzentration geschätzt oder durch Näherungsformeln über den Alkoholkonsum abgeschätzt werden.

Einflussfaktoren auf die BAK

Aufnahme

Obwohl Alkohole durchaus auch eingeatmet, über die Haut aufgenommen oder intravenös verabreicht werden können, spielt in der Praxis vor allem die orale Aufnahme alkoholischer Getränke eine Rolle. Die Aufnahme des Ethanols geschieht dabei über die Schleimhäute des Verdauungstraktes. Obwohl es sich um einen reinen Diffusionsvorgang, wird fälschlicherweise auch in der Fachliteratur meist von einer Resorption gesprochen. Ethanol wird überwiegend im oberen Dünndarm, je nach Verweildauer auch zu etwa 10 bis 20 % im Magen aufgenommen. Aus den Schleimhäuten gelangt Ethanol über die Pfortader zur Leber und über die untere Hohlvene zur rechten Herzkammer in den Lungenkreislauf, von wo er sich über die linke Herzkammer im Körper verteilt.

Abbau

Ethanol wird überwiegend in der Leber über die Alkoholdehydrogenase (ADH) abgebaut. Dieses Enzym, das sich aus mehreren Isoenzymen unterschiedlicher Aktivität zusammensetzt, findet sich in geringen Mengen auch in anderen Geweben wie den Schleimhäuten der Lunge oder des Magen-Darm-Bereichs. Die Abbaurate liegt bei alkoholgewöhnten Erwachsenen oberhalb einer BAK von 0,1 ‰ bei 0,1 ‰ bis 0,2 ‰, d.h. im Mittel 0,15 g/kg, pro Stunde. Geschlechtsspezifische Unterschiede wie beim Verteilungsvolumen sind für den Alkoholabbau nicht gesichert. Bei Blutalkoholspiegeln über 2 ‰ kann die Ethanolelimination schneller ablaufen, da dann auch das MEOS am Alkoholabbau beteiligt ist. Bei Ethanolspiegeln um 0,1 g/kg ist im Körper nicht mehr ausreichend Ethanol vorhanden, um das ADH-System vollständig zu sättigen. Der Verlauf der Blutalkoholkurve in Abhängigkeit von der Zeit ist unterhalb dieser BAK-Werte nicht mehr linear. Neben dem Abbau werden geringe Mengen Ethanol auch unverändert ausgeschieden. Die Lunge ist an der Ausscheidung mit etwa 3 %, die Niere mit rund 1 bis 2 % beteiligt.

Trinkverhalten

Das Trinkverhalten, die Art des Getränkes und die Magenfüllung bestimmen maßgeblich die Verweildauer des Alkohols im Magen. Süße, kohlensäurehaltige und warme Getränke passieren den Magen schneller als kalte und bittere Getränke. Ein gefüllter Magen erhöht die Verweildauer alkoholischer Getränke. Dies gilt vor allem nach fettreichen Mahlzeiten. Da die Magenschleimhaut eine größere Diffusionsbarriere für Ethanol darstellt als die Schleimhäute des Dünndarms, führt eine längere Verweildauer im Magen zu einem flacheren Verlauf der BAK-Kurve. Möglicherweise wird dabei bereits ein Teil des Alkohols durch die Enzyme in der Magenschleimhaut abgebaut, sodass er nicht zur BAK beitragen kann. Da die Aufnahme des Ethanols ein Diffusionsvorgang ist, spielt auch die Konzentration des aufgenommenen Getränkes und seine Verdünnung durch den Mageninhalt eine Rolle, da sie den Diffusionsgradienten beeinflusst.

Individuelle Faktoren

Die Höhe der BAK nach dem Konsum alkoholischer Getränke wird durch eine Vielzahl individueller Faktoren wie Körpergewicht, Körpergröße, Geschlecht und die Zusammensetzung der Isoenzyme der Alkoholdehydrogenase bestimmt. Da Ethanol hydrophil und lipophob ist, verteilt er sich nach der Aufnahme vor allem im Körperwasser, während das Fettgewebe nur geringe Mengen Alkohol aufnimmt. Bei der Berechnung der BAK muss der individuell unterschiedliche Wasseranteil durch Berücksichtigung z. B. des Body-Mass-Index oder durch alters- und geschlechtsspezifische Faktoren berücksichtigt werden. Da Frauen im Mittel einen höheren Körperfettanteil als Männer haben, schlägt sich dies beispielsweise in einem kleineren Widmarkfaktor nieder. Weicht ein Individuum durch Über- oder Untergewicht stark von seiner Referenzgruppe ab, führt dies unter Umständen zu einer Fehlberechnung der BAK.

Berechnung der BAK

Die Alkoholkonzentration im Blut hängt ab von:

  • der Menge des konsumierten Alkohols
  • der Resorptionsrate des Alkohols im Körper
  • der Menge des Körperwassers, in dem sich der Alkohol verteilt

der Abbaurate des Alkohols im Blut.

Messung der BAK

Die BAK kann durch unterschiedliche Verfahren bestimmt werden. Gängige Verfahren sind das ADH-Verfahren und die gaschromatographische Bestimmung. Beide Verfahren werden in der Regel nicht auf Vollblut, sondern auf Serum angewandt. Dazu werden die festen Blutbestandteile durch Zentrifugieren vom Blutserum getrennt. Seit den späten 1990er Jahren bestehen Bestrebungen, die BAK aus der Atemalkoholkonzentration (AAK) zu errechnen.

Für rechtliche Belange muss die BAK in Deutschland mittels zweier unterschiedlicher Verfahren in Doppelbestimmung ausgeführt werden. Die vier Einzelwerte dürfen nicht mehr als 10 % vom Mittelwert abweichen.

ADH-Methode

In einer Pufferlösung wird Ethanol durch das Enzym Alkoholdehydrogenase (ADH) zu Acetaldehyd oxidiert. Das Aldehyd wird durch Semicarbazid gebunden. Der freiwerdende Wasserstoff wird an NAD gebunden. Das gebildete NAD-H unterscheidet sich von NAD durch eine deutliche Absorptionsbande im Ultraviolettbereich von 340 nm. Dadurch kann auf entsprechend geeichten Geräten durch Extinktionsmessung auf den Ethanolgehalt einer Probe geschlossen werden.

Gaschromatographische Bestimmung

Ein Verfahren zur gaschromatographischen Bestimmung von Ethanol im Serum ist die Methode mit innerem Standard. Dazu wird die verdünnte Serumprobe mit einer definierten Menge tert.-Butanol vermischt. Über das Verhältnis der Peakhöhen oder Peakflächen des inneren Standards und des Ethanolpeaks der Probe kann der Ethanolgehalt der Probe errechnet werden.

Atemalkoholkonzentration

Für die Atemalkoholbestimmung existieren eine Reihe von Verfahren. Das für die Polizeipraxis entwickelte Messverfahren verwendet ein mit tiefgelbem Kaliumdichromat gefülltes Prüfröhrchen. Beim Durchleiten alkoholhaltiger Atemluft (1 Liter Blasvolumen) wird das Röhrchen durch Bildung von Cr(III) grün gefärbt, dabei ist die Länge der grün gefärbten Zone ein Maß für Alkoholgehalt. Seit 1995 setzt die Polizei elektronische Geräte mit einem elektrochemischen Sensor ein, der in einer digitalen Anzeige die gemessene Atemalkohol-Konzentration (AAK) in mg/l anzeigt. Üblicherweise wird das Dräger Alcotest 7410-Gerät direkt vor Ort bei Kontrollen und bei Unfallaufnahmen durch die Polizei eingesetzt.

Die beiden genannten Verfahren sind nicht als Beweis vor Gericht zugelassen. Sie dienen daher lediglich als Vortest. Grundlegende Prüfungen von elektronischen Atemalkoholtestverfahren wurden 1981 vom damaligen Institut für Sozialmedizin und Epidemiologie des Bundesgesundheitsamtes veröffentlicht.]Abhängig vom Testergebnis wird entweder eine Blutentnahme angeordnet, oder eine beweissichere AAK-Messung durchgeführt. Dazu steht seit Ende der 90er Jahre mit dem Alcotest 7110 Evidential MK III ein weitaus komplexeres Messgerät zu Verfügung, das durch die Verwendung zweier unterschiedlicher Messverfahren (Brennstoffzelle und Infrarot-Sensor) in Doppelbestimmung die rechtlichen Anforderungen erfüllt. Die Vergleichbarkeit von AAK und BAK wird allerdings diskutiert.

Nach § 24a Abs. 1StVG entsprechen 0,5 ‰ Blutalkoholkonzentration 0,25 mg/l Atemalkoholkonzentration.

Rechtliche Bedeutung

Im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht spielt die BAK des Täters vor allem bei der Beurteilung seiner Schuldfähigkeit eine Rolle. Zudem setzen bestimmte Straftatbestände eine Alkoholisierung des Täters bzw. Opfers voraus. Zivilrechtlich kann eine Alkoholisierung zur Nichtigkeit von Willenserklärungen führen (§ 105BGB)

Berechnung des Blutalkoholgehalts

…zur Tatzeit auf Grund der Trinkmengen

Wurde eine Blutprobe nicht entnommen, muss in der Regel eine Berechnung der Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit nach Trinkmengen vorgenommen werden. Anhand der Trinkmenge, des Körpergewichts und des Körperbaus wird mit Hilfe von Tabellenwerken, die auch Auskunft über die Alkoholgehalte vieler Getränke geben, zunächst die Blutalkoholkonzentration festgestellt, die theoretisch erreicht worden wäre, wenn die gesamte Alkoholmenge auf einmal in den Körper gelangt wäre (Theoretische Konzentration). Von diesem Wert ausgehend ist folgende Berechnung anzustellen:

BAK rechtliche Bedeutung

Alkoholisierung wirkt sich bei Gerichtsverfahren nach einem Straßenverkehrsunfall regelmäßig negativ auf die Schuld-Zumessung zwischen den Unfallbeteiligten aus. Sie kann auch bei relativ klaren Unfallsituationen dazu führen, dass einem alkoholisierten Geschädigten aufgrund verminderter Reaktionsfähigkeit für Ausweich- oder Bremsmanöver eine (Mit-)Schuld zugesprochen bzw. dessen Unfallgegner von einer (Mit-)Schuld befreit wird. Nur in Ausnahmefällen kommt es zu anderslautenden Urteilen.

Zugleich hat die Trunkenheit des Fahrzeugführers auch Auswirkungen auf üblichen Versicherungsschutz: „Ist der Alkohol eindeutig für den Unfall verantwortlich greift in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung die Trunkenheitsklausel. Sie befreit den Versicherer von seiner Leistungspflicht. (…Zwar) reguliert die Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden. Anschließend nimmt sie den Fahrer jedoch in Regress. Maximal 5.000 € kann sie sich vom Schädiger zurückholen.“

Beschuldigte können in Zweifelsfällen vom beteiligten Arzt eine zweite Blutprobe abnehmen und diese in einem unabhängigen und qualitätskontrollierten gerichtsmedizinischen Institut untersuchen lassen, um einen Gegenbeweis zu ermöglichen. Nur damit sind Widersprüche und insbesondere mögliche Probenverwechslungen bei der Analyse gerichtsfest zu klären.

Sucht

Nach Definition der WHO ist Sucht ein Zustand periodischer oder chronischer Intoxikation,

verursacht durch wiederholten Gebrauch einer natürlichen oder synthetischen Substanz, der für das

Individuum und die Gemeinschaft schädlich ist.

Psychische Abhängigkeit ist definiert als übermächtiges, unwiderstehliches Verlangen, zur

Lusterzeugung und/oder Unlustvermeidung eine bestimmte Substanz/Droge wieder einzunehmen.

Physische Abhängigkeit ist charakterisiert durch Dosissteigerung sowie das Auftreten von

Entzugserscheinungen.

Missbrauch beinhaltet den unangemessenen Gebrauch einer Substanz/Droge, das heißt überhöhte

Dosierung und/oder Einnahme ohne medizinische Indikation.

Unter Polytoxikomanie wird die gleichzeitige Einnahme verschiedener Suchtmittel, eine

Mehrfachabhängigkeit verstanden.

Etymologisch lässt sich der Begriff Sucht auf das Wort „siech“ = krank zurückführen und vereint die

Bedeutungen Krankheit wie z.B. Schwindsucht aber auch Verhaltensweisen wie Habsucht oder

Eifersucht. Aufgrund dieser begrifflichen Unschärfe hat die WHO 1968 „Sucht“ durch „Abhängigkeit“ ersetzt.

Klassifikationen

In der ICD-10 werden stoffgebundene Süchte als Abhängigkeitssyndrom im Abschnitt: „Psychische

Störungen durch psychotrope Substanzen“ (F 1) klassifiziert. Stoffungebundene Süchte erscheinen im

Abschnitt „Abnorme Gewohnheiten und Störungen der Impulskontrolle“ und gelten somit nicht als Abhängigkeiten.

Nach anderem Verständnis können auch stoffgebundene und nichtstoffgebundene Abhängigkeiten unterschieden werden. Damit könnte der Suchtcharakter und der damit verbundene Leidensdruck auch anderer pathologischer Verhaltensmuster abgebildet werden.

Nichtstoffgebundene Abhängigkeiten                          Stoffgebundene Abhängigkeiten

pathologisches Glücksspiel                                             Alkohol

pathologische Brandstiftung (Pyromanie)                    Medikamente

pathologisches Stehlen (Kleptomanie)                         Drogen (meist illegalisiert)

Arbeitssucht (Workaholismus)                                       Genussmittel (Koffein, Nikotin)

Sammelsucht Flüchtige                                                   Lösungsmittel

Kaufsucht                                                                           Pflanzen (Tollkirsche, Stechapfel)

Essstörungen

Bei der Entwicklung von Abhängigkeit spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, dazu gehören:

Prämorbide Persönlichkeit

  • geringe Frustrationstoleranz, Stimmungslabilität
  • Ausprägung der Ich-Stärke
  • eingeschränkte Handlungsoptionen zur Befriedigung des Reizhungers
  • familiäre Belastung
  • erlerntes Fehlverhalten/neurotische Entwicklung

 Umwelteinflüsse

  • „Broken home“, elterliches Vorbild
  • Gruppenzwänge ideologische/religiöse Standards
  • Konsumsitten, Modeeinflüsse, Werbung
  • gesellschaftliche Akzeptanz

Mögliche Motive süchtigen Verhaltens

  • belastende Lebenssituationen ® Nachahmung
  • Einsamkeit ® Trennung und Verlust
  • Sinnentleerung/Langeweile ® psychische Erkrankungen
  • wirtschaftliche Notlagen ® körperliche Schmerzen

Leistungssteigerung und Wunsch nach Betäubung

MPU Vorbereitung München

MPU wegen Drogen

Bei einer MPU wegen Drogen haben Sie im Normalfall gegen das Betäubungsmittelgesetz kurz „BtMG“ verstoßen.

Eine MPU Anordnung wurde entweder wegen Drogenkonsum oder Drogenbesitzes durch Mitteilung der Polizei, Staatsanwaltschaft, Richter ect. an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde eingereicht.

 Leichte Drogen und schwere Drogen

Es gilt dabei zwei Varianten zu unterscheiden, zwischen leichte Drogen „Cannabis“ und schwere Drogen „Ecstasy, Kokain, Heroin usw.“.

Ist die Faktenlage bei einer MPU-Beratung geklärt, so werden hier angemessene Verhaltensänderungen sowie eine stimmige Rückfallvorsorge erwartet.

Drogenscreenings und Abstinenznachweise werden gefordert.

Bei drogenspezifischer Begutachtung erfolgt ebenfalls ein Reaktionstest (Dauer ca. 7 Minuten). Zudem wird ein Aufmerksamkeits- und Konzentrationstest verlangt (Dauer ca. 15 Minuten). Ein weiterer Test sieht vor, dass mit den Augen Anfangs- und Endpunkt von ineinander verschränkten Linien erkannt werden müssen (5 Durchgänge à 40 Sekunden mit sich steigerndem Schwierigkeitsgrad). Auch hier gilt: Es müssen keine 100% erreicht werden.

 Strikter Verzicht ist gefordert

Bei Drogen ist zu beachten, dass im Unterschied zum Alkohol (aber nur in seltenen Fällen) ein kontrollierter Konsum von Drogen von Behörden und Gerichten nicht toleriert wird. Es wird vielmehr strikter Verzicht eingefordert.

Da die Führerscheinbehörde alle relevanten Unterlagen an das Begutachtungsinstitut schickt, erhält der Gutachter einen sogenannten KBA-Auszug (Auskunft aus dem Fahreignungsregister, einen BZR-Auszug (Dein Führungszeugnis. Weiter können polizeiliche und/oder ärztliche Protokolle vorliegen, die im Zusammenhang einer Drogenfahrt entstanden sind.

Deswegen ist eine Einsicht in die eigene Führerscheinakte unabdingbar, um auch wirklich alle Vergehen und Verstöße der Vergangenheit im Überblick zu haben. Der Gutachter wird mit großer Wahrscheinlichkeit hier diverse Fragen dazu stellen.

Ganz schlecht wären Sie beraten, wenn Sie versuchen einiges vertuschen zu wollen. Im Prinzip sind Sie als MPU-Betroffener „gläsern“.

Die Konsequenzen bei Drogendelikten, wie etwa Kokain, Cannabis, oder auch Amphetamine werden anders als bei MPU-wegen-Alkohol bewertet. Zwar werden der Konsum von berauschenden Mitteln genauso hoch bestraft wie bei Alkoholdelikten – mit dem Unterschied, dass bei Fahren unter Drogeneinfluss auch gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen.

Im Vergleich zum Alkohol gibt es keinen konkreten Grenzwert, dafür aber auf die konsumierte Menge von berauschenden Mitteln. Ein MPU-Test ist unausweichlich!

Folgende Strafen erwarten Sie bei Verstoß gegen das „Drogengesetz im Straßenverkehr“

  1. Verstoß: 500 Euro – 2 Punkte – 1 Monate Fahrverbot
  2. Verstoß: 1.000 Euro – 2 Punkte – 3 Monate Fahrverbot
  3. Verstoß: 1.500 Euro – 2 Punkte – 3 Monate Fahrverbot

Bei Drogenkonsum oder Drogenbesitz ist in erster Linie zu überprüfen und zu kontrollieren in welchem Umfang eine Person mit Drogen steht.

D.h. wird eine Person nur im Besitz von Rauschmitteln erwischt und ein Schnelltest war negativ, so kann hier dennoch die Behörde einen Urintest oder auf eine Haarprobe bestehen! Dadurch wird festgestellt, ob diese Person regelmäßig konsumiert.

Verschiedene Drogentestverfahren im Überblick:

  • Haaranalyse: Bei einer MPU besonders – als Nachweisbarkeit von Drogen über einen längeren Zeitraum
  • Urinscreening: Bei einer MPU üblich – aber auch bei Verkehrskontrolle
  • Speicheltest: Bei Verkehrskontrollen im Straßenverkehr
  • Schweißtest: Drogenschnelltest bei Verkehrskontrollen im Straßenverkehr

Bei Haaranalysen sind diverse Substanzen am längsten nachweisbar, deswegen werden diese auch bei einer „Drogen-MPU“ gefordert.

Sollten Sie sich bei einer Verkehrskontrolle weigern, einen Drogenschnelltest durchführen zu lassen (was Ihr gutes Recht ist), dann landen Sie erstmal auf der Polizeiwache. Es wird unweigerlich eine Blutentnahme angeordnet, die ein Arzt auf richterlichen Beschluss vornimmt.

Die Gebühren die bundesweit gleich viel kosten werden bei einer MPU-Begutachtung wegen einem Drogendelikt mit 539,55 €uro veranschlagt.

MPU Beratung München

MPU Beratung wegen Aggression

MPU Beratung wegen Negative „MPU“

MPU Beratung wegen Straftaten

MPU Beratung wegen zuviele Punkte

Was kostet eine MPU Beratung?

Eine Beratungsstunde kostet 100 Euro pro Sitzung – 60 min.. Je nach Thematik kann die Vorbereitungszeit mal länger oder auch mal kürzer ausfallen.

Eine seriöse MPU Vorbereitung wird immer auf Sie persönlich zugeschnitten und über dem Begutachtungsanlass hinaus ordentlich aufgearbeitet.

Unabdingbar ist natürlich eine motivative Mitarbeit und ein selbstkritisches auseinander setzen Ihrer Vergangenheit.

Schritt-für-Schritt werden die Beratungseinheiten durchgegangen. Dabei gibt es im Vorfeld einiges an administrativen Vorgängen, die sinnvoll auf dem Weg gebracht werden sollten.

Die Kosten einer MPU bei den verschiedenen Begutachtungsstellen (DEKRA, TÜV SÜD Life, AVUS, PIMA usw) waren bis Juli 2018 bundeseinheitlich geregelt.

Ab August 2018 können die Begutachtungsstellen die Kosten der MPU eigenständig festlegen. Leider kam es hierzu oft zu diversen Unstimmigkeiten bezüglich der jeweiligen Preisgestaltungen der verschieden Begutachtungsstellen.

TIPP: Hier einfach alle relevanten Stellen über die Webseite die Kosten der MPU Gebühren zu erfragen bzw. nachlesen.

Brauche ich eine MPU-Beratung oder Vorbereitung wirklich?

Ganz klar ja! Denn ohne eine MPU Vorbereitung ist es nahezu unmöglich diese positiv zu bestehen.

Was viele nicht wissen, ist die Tatsache, dass es nicht vorrangig um Ihren Führerschein geht – sondern die MPU ist schlicht und ergreifend ein charakterlicher Eignungstest.

Dieses und noch eine ganze Menge mehr wird bereits im Vorfeld einer MPU Beratung geklärt…

 

Wie lange dauert eine MPU Vorbereitung?

Wie oben bereits erwähnt, kann man das nicht pauschal sagen. Je heftiger die „Altlasten“ sind, desto mehr sollten Sie in eine MPU Vorbereitung investieren. Damit Ihre Vergangenheit und die Ihnen zur Last gelegten Delikte auch gut und sinnvoll aufgearbeitet werden können.

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