Waffenrechtliche MPU: Wann wird sie angeordnet und wer ist betroffen?
Eine waffenrechtliche MPU wird immer dann angeordnet, wenn erhebliche Zweifel an der persönlichen Eignung für den Umgang mit Waffen oder Munition bestehen. Dies ist der Fall, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Person geschäftsunfähig oder abhängig von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln ist.
Ähnlich wie bei Verkehrsverstößen, die zur MPU führen, wird auch bei waffenrechtlichen Delikten oder Vergehen eine medizinisch-psychologische Untersuchung gefordert, sobald entsprechende Aktenvermerke vorliegen.
Wer ist hauptsächlich betroffen?
- Privatpersonen mit Waffenschein oder Waffenbesitzkarten (WBK)
- Sportschützen
- Förster (privat und beruflich)
- Jäger mit Jagdschein
Eine waffenrechtliche MPU wird angeordnet wenn:
- Alkohol und/oder Drogen
- Generell berauschende Mittel
- Medikamentenabhängig
- Geschäftsunfähigkeit
- Unsachgemäßer Umgang mit Waffen & Munition
- Gefahr von Fremd- und Selbstgefährdung
- Fehlender geistiger- und körperlicher Eignung
- Psychische und persönliche Zweifel
- Generell bei aktenkundigen Delikten (aggressives Verhalten, Streitigkeiten, wiederholten Auffälligkeiten udgl.)
Nachweis laut Waffengesetz-Verordnung
- Erstmalige Beantragung zum Erwerb/Besitz einer Schusswaffe wenn das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet ist
Gutachten bei Waffenerwerb
Ist das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet, aber eine Schusswaffe (ausgenommen Schusswaffe der in §14 Abs. 1 Satz 2 des Waffengesetz) erwerben und besitzen will – der hat ein Gutachten eines dafür sachkundigen Gutachters zu erbringen. Die Kosten dafür sind selbst zu tragen.
Sehen Behörden darüber hinaus Zweifel an der persönlichen Eignung, wie beispielsweise Drogen- oder Alkoholprobleme, bis du nach §6 WaffG auch hier verpflichtet die persönliche Eignung nachzuweisen.
Bestehen bei den o.g. Punkten Zweifel, und der Jagdschein, Waffenschein oder Waffenbesitzkarte wurde entzogen, muss der Betroffene seine Eignungszweifel einwandfrei ausräumen können.
Abstinenznachweis erforderlich!
WICHTIG! Sind berauschende Mittel udgl. im Spiel, wird ein Abstinenznachweis erforderlich. Das heißt, es muss ein lückenloser Nachweis einer Abstinenz mind. über 12 MONATE erbracht werden. Dieser muss von einer anerkannten Akkreditierungsstelle überprüft und bestätigt werden. Ist der Waffenschein erstmal entzogen, braucht es zunächst einen Abstinenznachweis von einem Jahr. Frühestens nach einer erfolgreichen Bestätigung der Abstinenz und einer ordentlichen MPU-Vorbereitung, ist es sinnvoll die Begutachtung anzugehen.
Gerade bei einer waffenrechtlichen MPU Anordnung sind die Hürden, bzw. die Voraussetzungen bezüglich berauschender Mittel verbunden mit einer dauerhaften Abstinenz sehr hoch. Das heißt im ungünstigen Fall, dass auch nach Beendigung der Abstinenz nach 12 Monaten auf z.B. Alkohol usw. generell verzichtet werden muss/sollte.
Anders als die Fahrerlaubnisbehörde bei Entzug des Führerscheins, ist in den verschiedenen Bundesländern und deren Verwaltungsstrukturen die jeweilige Waffenbehörde zuständig.
MPU Führerschein vs. Waffenrechtliche MPU
Inhaltlich unterscheiden sich die Fragestellungen einer „normalen“ MPU und einer mit Verletzung der Waffengesetzverordnung enorm. Die Überprüfung der charakterlichen und persönliche Eignung nach § 6 WaFFG Abs. 1 und 2 Waffengesetz – ist in etwa gleichzusetzen. Jedoch werden je nach Begutachtungsanlass die Fragestellungen aus dem Waffengesetz §6 Abs. 3, sowie §4 Abs. 5 der allgemeinen Waffengesetzverordnung (AWaffV) entnommen.
Zur Begutachtung der waffenrechtlichen MPU Anordnung, ist nicht jedes Institut geeignet, bzw. berechtigt! Begutachtungsinstitute die dafür in Betracht kommen, müssen über entsprechende Kenntnisse im Bereich Waffenrecht und den jeweiligen Gesetzen und Verordnungen verfügen.
Achtung – MPU-Vorbereitung
Für die waffenrechtliche MPU Anordnung braucht es hier spezifische Kenntnisse für eine fundierte und seriöse MPU-Vorbereitung. Es ist schon schwer genug im Bereich verkehrsrechtlicher Anordnung einen geeigneten Vorbereiter zu finden.
Es müssen umfangreiche Kenntnisse im Waffenrecht und Waffengesetz vorhanden sein. Weiter braucht es fundiertes Wissen über die doch sehr speziellen Fragestellungen des Psychologen. Mittlerweile sind allgemein die Beurteilungskriterien verschärft worden. D.h. gerade wenn Eignungszweifel bei Besitz und Erwerb von Schusswaffen vorliegen, ermöglicht das kritische Hinterfragen entscheidende Informationen darüber, ob die Grundvoraussetzungen überhaupt gegeben sind.
Weiter muss dem Psychologen glaubhaft erläutert werden, welche Maßnahmen zur Rehabilitation getroffen wurden. Welche Absicherungen, Notfallvorsorge und Prävention getroffen wurden. All diese Fragestellungen bzw. deren Antworten, wird ein Gutachter genauestens unter die Lupe nehmen – um abschließend ein aussagekräftiges Gutachten erstellen zu können.
Was ist der Unterschied zwischen einer waffenrechtlichen MPU und einer waffenrechtlichen Untersuchung?
Der Hauptunterschied liegt im Anlass, dem Umfang und der Intensität der Überprüfung.
- Eine waffenrechtliche Untersuchung (Eignungsgutachten) ist eine allgemeine Eignungsprüfung. Sie wird regelmäßig angeordnet, zum Beispiel wenn Sie eine neue waffenrechtliche Erlaubnis beantragen oder wenn allgemeine Zweifel an Ihrer Eignung oder Zuverlässigkeit bestehen. Sie prüft Ihre generelle körperliche und geistige Eignung sowie Ihre Sachkunde.
- Eine waffenrechtliche MPU ist eine spezielle und deutlich intensivere Begutachtung. Sie wird nur dann angeordnet, wenn gravierende Zweifel an Ihrer persönlichen Eignung bestehen. Das ist der Fall nach erheblichen Vorfällen wie Alkohol- oder Drogenmissbrauch, aggressivem Verhalten oder anderen schwerwiegenden Auffälligkeiten im Zusammenhang mit Waffen. Hier geht es darum, die Ursachen dieser Zweifel medizinisch-psychologisch zu klären.
Merkmal | Waffenrechtliche Untersuchung/Eignungsgutachten | Waffenrechtliche MPU |
Anlass | Allgemeine Eignungsprüfung, Antragstellung | Erhebliche Zweifel, gravierende Vorfälle |
Inhalt | Zuverlässigkeit, Eignung, Sachkunde | Medizinisch-psychologische Untersuchung, Fokus auf Sucht/Aggression/Charakter |
Ablauf | Psychologische/ärztliche Tests, Gespräch | Umfangreiche MPU mit speziellen Fragestellungen, ggf. Abstinenznachweis |
Ziel | Feststellung der generellen Eignung | Klärung und Entkräftung erheblicher Zweifel an der Eignung |
Waffenrechtliche Untersuchung / Eignungsgutachten im Detail
- Zweck: Allgemeine Überprüfung der Eignung und Zuverlässigkeit für den Waffenbesitz nach §6 WaffG.
- Inhalte:
- Prüfung der Zuverlässigkeit (z.B. keine Vorstrafen, keine Hinweise auf missbräuchliche Verwendung).
- Prüfung der persönlichen Eignung (körperliche und geistige Gesundheit, keine Hinweise auf Aggressivität oder psychische Erkrankungen).
- Prüfung der Sachkunde im Umgang mit Waffen.
- Ablauf: Standardisierte psychologische Tests, ggf. ärztliche Untersuchung, diagnostisches Gespräch, Prüfung von Lebenslauf und sozialem Umfeld.
- Anlass: Regelmäßige Anordnung bei Antragstellung oder bei allgemeinen Zweifeln an der Eignung.
Waffenrechtliche MPU im Detail
- Zweck: Spezielle Begutachtung zur Klärung erheblicher Zweifel an der persönlichen Eignung nach gravierenden Vorfällen.
- Inhalte:
- Medizinisch-psychologische Untersuchung mit Fokus auf Abhängigkeit, psychische Erkrankung oder charakterliche Mängel.
- Spezielle Fragestellungen und Tests, zugeschnitten auf die Ursachen der Zweifel (z.B. Abstinenznachweis, Aggressionsdiagnostik).
- Ablauf: Umfassende psychologische und ggf. medizinische Tests, Nachweis von Rehabilitationsmaßnahmen (ähnlich der MPU im Verkehrsrecht, aber mit waffenrechtlichem Fokus).
- Anlass: Nur bei gravierenden Zweifeln oder nach bestimmten Vorfällen (z.B. Alkohol- oder Drogenprobleme, unsachgemäßer Umgang mit Waffen).
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Zusammenfassung: Waffenrechtliche MPU
Der Artikel „Waffenrechtliche MPU“ erläutert die Notwendigkeit und den Ablauf einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) im Kontext des deutschen Waffenrechts. Eine waffenrechtliche MPU wird angeordnet, wenn erhebliche Zweifel an der persönlichen Eignung einer Person für den Umgang mit Waffen oder Munition bestehen.
Dies kann verschiedene Gründe haben, darunter Geschäftsunfähigkeit, Abhängigkeit von Alkohol, Drogen oder Medikamenten, unsachgemäßer Umgang mit Waffen und Munition, Gefahr der Fremd- oder Selbstgefährdung, fehlende geistige oder körperliche Eignung, psychische oder persönliche Zweifel sowie aktenkundige Delikte wie aggressives Verhalten oder wiederholte Auffälligkeiten.
Betroffen sind hauptsächlich Privatpersonen mit Waffenschein oder Waffenbesitzkarten, Sportschützen, Förster und Jäger. Für Personen unter 25 Jahren, die erstmals eine Schusswaffe erwerben möchten, ist in der Regel ein Gutachten eines sachkundigen Gutachters erforderlich. Bei Vorliegen von Drogen- oder Alkoholproblemen ist zudem ein Abstinenznachweis von mindestens 12 Monaten, bestätigt durch eine anerkannte Akkreditierungsstelle, notwendig.
Der Artikel hebt hervor, dass sich die Fragestellungen einer waffenrechtlichen MPU erheblich von einer „normalen“ MPU unterscheiden, insbesondere wenn es um Verletzungen der Waffengesetzverordnung geht. Es sind spezifische Kenntnisse im Waffenrecht und den dazugehörigen Gesetzen und Verordnungen erforderlich. Die Beurteilungskriterien wurden verschärft, und es muss glaubhaft dargelegt werden, welche Maßnahmen zur Rehabilitation ergriffen wurden, einschließlich Absicherungen, Notfallvorsorge und Prävention.
Ein wesentlicher Unterschied wird zwischen einer allgemeinen waffenrechtlichen Untersuchung (Eignungsgutachten) und einer waffenrechtlichen MPU gemacht. Während die Untersuchung eine allgemeine Eignungsprüfung ist, die regelmäßig bei Antragstellung oder allgemeinen Zweifeln erfolgt, ist die MPU eine deutlich intensivere Begutachtung, die nur bei gravierenden Zweifeln oder nach schwerwiegenden Vorfällen (z.B. Alkohol- oder Drogenmissbrauch, aggressives Verhalten) angeordnet wird. Die MPU konzentriert sich auf die medizinisch-psychologische Klärung der Ursachen dieser Zweifel.
Zusammenfassend ist die waffenrechtliche MPU ein komplexes Verfahren, das eine gründliche Vorbereitung und das Verständnis der spezifischen Anforderungen des Waffenrechts erfordert, um die persönliche Eignung für den Waffenbesitz nachzuweisen.