089-21 89 21 13 rolf.neumayr@web.de

MPU wegen Alkohol

MPU bei Alkohol oder Trunkenheitsfahrt: Bei der alkoholspezifischen Begutachtung ist z.B. ein Reaktionstest zu absolvieren. An einem Bildschirm leuchten unterschiedliche Farben auf, gleichzeitig hört man über Kopfhörer hohe und niedrige Töne. Sobald ein zusätzliches Signal auf dem Bildschirm erscheint, muss ein Fußpedal getreten werden.

Nach einer entsprechenden Einübungsphase wird der Test in drei Phasen abgenommen (langsam – schnell – langsam). Der Test ist so angelegt, dass der Betroffene an seine Leistungsgrenzen gebracht wird, wobei nicht erwartet wird, dass in allen Testsituationen richtig reagiert wird.

Wird der Reaktionstest nicht bestanden?

Sollte der Reaktionstest nicht bestanden werden, wird ein Paralleltest gemacht. Dieser soll abklären, ob äußere Einflüsse zu dem negativen Testergebnis geführt haben.

Für den Fall, dass auch der Paralleltest nicht bestanden wird, kann eine Fahrverhaltensbeobachtung erfolgen.

Hierbei handelt es sich um eine Fahrt mit einem Fahrlehrer und einem Psychologen. Diese Fahrt dauert ca. 1 Stunde. Dadurch kann das negative Ergebnis des Tests korrigiert werden.

Fahrverhaltensbeobachtung

Ist auch die Fahrprobe negativ, so kann die Fahrverhaltensbeobachtung nach 6 Monaten wiederholt werden. Dies ist jedoch nur in den seltensten Fällen erforderlich.

Alkohol-Konsum der Vergangenheit

Im Rahmen der verkehrspsychologischen-Begutachtung wird geprüft, wie sich der Alkoholkonsum der Vergangenheit entwickelt hat, d. h. ob eine Alkoholabhängigkeit oder eine Alkoholgefährdung vorgelegen hat.

Bei Alkoholfahrten wird außerdem, Wissen im Bereich des Alkoholkonsums und Fahrens abgefragt. Promilleberechnungen und Alkoholabbaumengen sollten deshalb bekannt sein. Im Gespräch wird

gefragt, welche Bedeutung Alkohol für den Betroffenen hatte, welche durchschnittliche Trinkmenge pro Woche üblich war bzw. ist, warum man am Tattag so viel getrunken hat und dennoch gefahren ist und ob man sich noch fahrtüchtig gefühlt hat.

Nachdem die Hintergründe der Auffälligkeit in der Vergangenheit betrachtet wurden, geht es um das Thema der Verhaltensänderung.

Wie hat sich, seit der damaligen Alkoholfahrt, das Leben, das Verhalten und der Umgang mit Alkohol geändert.

Um eine Prognose für die Zukunft abgeben zu können, will der Verkehrspsychologe im Anschluss daran wissen, wie zukünftig eine Teilnahme am Straßenverkehr ohne Auffälligkeit sichergestellt wird.

Wichtig ist, dass die problembezogene Veränderung stabil ist.

Eine lediglich labile Verhaltensänderung bedeutet ein zu hohes Rückfallrisiko. Denkbare Lösung können hier Personen und/oder Institutionen sein, die bei der Verhaltensänderung helfen und unterstützen, insbesondere Familie, Freunde und Selbsthilfegruppen.

Ein Wechsel des Freundeskreises kann im Einzelfall erforderlich sein, wenn dieser Auslöser für das Konsumverhalten war.

Typischer Weise wird gefragt, was den Betroffenen so sicher macht, dass so etwas, wie z.B. die damalige Alkoholfahrt, nicht mehr passiert.

Ob im Einzelfall ein vollständiger Verzicht auf Alkohol erforderlich oder ein maßvoller Umgang mit Alkohol denkbar ist, hängt von den individuellen Besonderheiten eines jeden Falles ab.

In diesem Zusammenhang ist zwischen Alkoholabhängigkeit und -Missbrauch zu differenzieren. Eine wichtige Hilfestellung kann hierbei im Rahmen der Vorbereitung auf die MPU ein anerkannter Fachpsychologe für Verkehrspsychologie geben. Deshalb ist es um so wichtiger sich richtig vorbereitet auf die Begutachtung einzulassen.

Liegt ein Alkoholproblem vor?

Ist eine MPU wegen eines Alkoholdelikts angeordnet worden, wird der Gutachter herausfinden wollen, in wie weit ein Alkoholproblem vorliegt.

Zum anderen, dass Sie Ihre Entwicklung bis hin zur Auffälligkeit genau beschreiben können.

Ebenso überzeugend müssen Sie belegen können, dass Die angemessene Verhaltensänderungen erlernt und eine Rückfallvorsorge getroffen haben.

Der begutachtende Psychologe möchte sehen, dass Sie sich um eine geänderte Lebensweise ehrlich bemühen.

Bei der alkoholspezifischen Begutachtung ist z.B. ein Reaktionstest zu absolvieren. An einem Bildschirm leuchten unterschiedliche Farben auf, gleichzeitig hört man über Kopfhörer hohe und niedrige Töne.

Sobald ein zusätzliches Signal auf dem Bildschirm erscheint, muss ein Fußpedal getreten werden.

Nach einer entsprechenden Einübungsphase wird der Test in drei Phasen abgenommen (langsam – schnell – langsam).

Der Test ist so angelegt, dass der Betroffene an seine Leistungsgrenzen gebracht wird, wobei nicht erwartet wird, dass in allen Testsituationen richtig reagiert wird.

Reaktionstest nicht bestanden?

Sollte der Reaktionstest nicht bestanden werden, wird ein Paralleltest gemacht. Dieser soll abklären, ob äußere Einflüsse zu dem negativen Testergebnis geführt haben.

Für den Fall, dass auch der Paralleltest nicht bestanden wird, kann eine Fahrverhaltensbeobachtung erfolgen. Hierbei handelt es sich um eine Fahrt mit einem Fahrlehrer und einem Psychologen.

Diese Fahrt dauert ca. 1 Stunde. Dadurch kann das negative Ergebnis des Tests korrigiert werden. Ist auch die Fahrprobe negativ, so kann die Fahrverhaltensbeobachtung nach 6 Monaten wiederholt werden. Dies ist jedoch nur in den seltensten Fällen erforderlich.

MPU wegen Alkohol und die erforderliche MPU Vorbereitung

Vorbereitung München Termin kostenloses Erstgespräch