Waffenrechtliche_Begutachtung
Vorbereitung auf die waffenrechtliche Begutachtung

Waffenrechtliche Begutachtung: In der aktuellen Debatte um das Waffengesetz (WaffG) und die Einstufung politischer Parteien wie der AfD durch den Verfassungsschutz rückt ein sensibles Thema in den Fokus: die waffenrechtliche Begutachtung. Als psychologischer Berater und Experte für die Vorbereitung auf die Eignungsprüfung sehe ich eine gefährliche Entwicklung, in der fachliche Standards durch politische Forderungen untergraben werden könnten.


SPD fordert Waffenverbote: Ein Angriff auf rechtsstaatliche Prinzipien?

Die jüngsten Forderungen der SPD-Fraktion in Niedersachsen, waffenrechtliche Konsequenzen allein an eine Parteizugehörigkeit zu knüpfen, markieren einen Wendepunkt. Wenn die Zuverlässigkeit nach § 5 WaffG nicht mehr individuell, sondern kollektiv anhand einer Gesinnung geprüft wird, verlassen wir den Boden der evidenzbasierten Psychologie.

Harald Martenstein: Demokratie bedeutet Meinungsvielfalt

Der Publizist Harald Martenstein warnte in seiner vieldiskutierten Rede vor einem „Schauprozess“ gegen die Opposition. Sein Kernargument: Eine Demokratie muss auch Ansichten aushalten, die der Regierung nicht gefallen. Wer das Waffenrecht instrumentalisiert, um politische Gegner zu entwaffnen, setzt ein Instrument der Repression ein, das in einem freiheitlichen System keinen Platz haben darf.


Die waffenrechtliche Begutachtung gemäß § 6 WaffG

Eine psychologische Eignungsprüfung im Waffenrecht ist ein hochkomplexer Prozess. Sie dient nicht der politischen Einordnung, sondern der objektiven Gefahrenprognose.

Kerninhalte der psychologischen Eignungsprüfung

In meiner Beratung bereite ich Klienten auf die harten Fakten der Begutachtung vor. Dabei stehen folgende wissenschaftliche Kriterien im Mittelpunkt:

  • Impulskontrolle & Affektsteuerung: Kann der Proband seine Emotionen in Stresssituationen beherrschen?
  • Psychometrische Testverfahren: Einsatz standardisierter Systeme (z. B. Wiener Testsystem) zur Messung der Reaktionsleistung und Konzentrationsfähigkeit.
  • Voraussehbarkeit des Verhaltens: Exploration der Lebensgeschichte zur Identifikation von Aggressionspotenzialen oder Suchttendenzen.

Berufsordnung: Verpflichtung zur absoluten Neutralität

Als langjähriges Vorstandsmitglied im Verband Psychologischer Berater (VpsyB e.V.) ist für mich die berufsethische Grundlage unantastbar. Fachliche Urteile müssen unabhängig von jeglicher Gesinnung oder politischer Einflussnahme gefällt werden.

Berufsethischer Grundsatz: „Ein psychologischer Berater darf sein Urteil ausschließlich auf Basis objektiver, fachwissenschaftlicher Kriterien fällen. Eine politische Einflussnahme oder die Bewertung einer legalen Gesinnung widerspricht der Unabhängigkeit unseres Berufsstandes.“

Wer heute fordert, die waffenrechtliche Zuverlässigkeit politisch zu definieren, verlangt von Psychologen und psychologischen Beratern einen Verstoß gegen ihre eigene Berufsordnung.


Vorbereitung auf die Begutachtung: Sachlichkeit statt Vorverurteilung

Meine Arbeit als Berater besteht darin, die individuelle Eignung zu fördern und Klienten sicher durch den Prozess der Begutachtung zu führen. Dies umfasst:

  1. Explorationstraining: Authentische Darstellung der persönlichen Motivation.
  2. Abbau von Prüfungsangst: Simulation der klinischen Gesprächssituation.
  3. Fokus auf Sicherheit: Schärfung des Verantwortungsbewusstseins für den Umgang mit erlaubnispflichtigen Waffen.

Die unterschätzte Gefahr: Warum eine unvorbereitete Begutachtung meist schief gehen kann

Eine waffenrechtliche Begutachtung ist weit mehr als ein bloßes Ausfüllen von Fragebögen. Es handelt sich um eine psychologische Tiefenprüfung, bei der jede Antwort und jede Verhaltensweise auf die Goldwaage gelegt wird. Viele Betroffene – ob langjährige Jäger, Sportschützen oder Erstantragsteller – unterschätzen die Komplexität der psychometrischen Tests und die Dynamik des klinischen Gesprächs. Wer unvorbereitet in diesen Prozess geht, riskiert nicht nur ein negatives Gutachten, sondern oft den dauerhaften Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnis (WBK) und den Verlust der persönlichen Zuverlässigkeit. Die Hürden für eine Wiedererlangung sind nach einem negativen Bescheid um ein Vielfaches höher und mit enormen Kosten sowie bürokratischem Aufwand verbunden.

In meiner Beratung setze ich genau hier an: Wir simulieren die Prüfungssituation realitätsnah und identifizieren potenzielle Fallstricke in Ihrer Argumentation oder Ihrem Testverhalten. Es geht nicht darum, Antworten auswendig zu lernen, sondern Ihre tatsächliche Eignung und Ihr Verantwortungsbewusstsein so zu kanalisieren, dass sie für den Gutachter zweifelsfrei erkennbar sind. Eine fundierte Vorbereitung ist somit die beste Versicherung für Ihr Hobby, Ihren Beruf oder Ihre Leidenschaft als Jäger.

Nutzen Sie die Chance auf Klarheit: Mein Angebot für Sie

Der Weg zum positiven Gutachten beginnt mit dem ersten Schritt. Da jede Situation individuell ist – sei es nach einer gesetzlichen Verschärfung, einer Aufforderung durch das Landratsamt oder im Rahmen einer präventiven Absicherung – biete ich Ihnen ein unverbindliches Erstgespräch an. In diesem Gespräch analysieren wir diskret Ihre aktuelle Ausgangslage, klären offene Fragen zum Ablauf der waffenrechtlichen Begutachtung und entwickeln eine erste Strategie für Ihren Erfolg. Verlassen Sie sich nicht auf den Zufall oder politische Kulanz, sondern auf professionelle psychologische Expertise.

Fazit: Schutz der Wissenschaft vor politischer Willkür

Wir müssen zurück zu einer sachlichen Debatte. Das Waffenrecht darf nicht zum Erziehungswerkzeug für Bürger mit „falschen“ Meinungen werden. Eine waffenrechtliche Begutachtung muss eine fachlich-psychologische Prüfung bleiben – keine staatliche Gesinnungskontrolle.

Weitere Informationen zu den Gründen und zum Ablauf einer [waffenrechtlichen MPU] finden Sie hier…