Fahrrad Alkohol MPU

Artikel: Fahrrad Alkohol MPU – 24. Juli 2025

Fahrrad Alkohol MPU

Fahrradfahren und Alkohol: Zahlen, Daten, Fakten & MPU-Konsequenzen

Viele unterschätzen die Gefahr und die rechtlichen Folgen von Alkoholkonsum auf dem Fahrrad. Die Promillegrenzen für Radfahrer sind anders als für Autofahrer, aber die Konsequenzen können genauso schwerwiegend sein – bis hin zur Anordnung einer MPU und dem Entzug der Fahrerlaubnis – (§ 316 StGB – Trunkenheit im Verkehr).

Welche Promillegrenzen gelten für Radfahrer?

Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad

In Deutschland gibt es zwei Hauptgrenzen für Radfahrer:
Ab 0,3 Promille (relative Fahruntüchtigkeit): Führt bei Fahrauffälligkeit oder Unfall zu einer Straftat, Geldstrafe, Punkten, möglichem Führerscheinentzug und MPU-Anordnung.
Ab 1,6 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit): Gilt immer als Straftat, unabhängig von Fahrauffälligkeiten. Führt zu drei Punkten, hoher Geldstrafe und zwingender MPU-Anordnung – auch ohne Autoführerschein.

Wann eine MPU für Radfahrer angeordnet wird

Wann muss ein Radfahrer zur MPU?

Eine MPU wird angeordnet ab 1,6 Promille (immer) oder zwischen 0,3 und 1,6 Promille bei Auffälligkeiten/Unfall. Auch Drogenkonsum oder Wiederholungstaten führen zur MPU.

MPU-Konsequenzen beim Fahrrad und Alkohol: Was erwartet Dich?

Promillegrenzen Radfahrer

Was passiert mit dem Autoführerschein?

Kann ich meinen Autoführerschein durch Fahrradfahren verlieren?

Ja, eine Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad kann den Autoführerschein kosten. Die MPU prüft die allgemeine Fahreignung, nicht nur die Eignung zum Autofahren. Die Wiedererteilung ist dann nur nach erfolgreicher MPU möglich.

MPU für Fahrradfahrer: Was erwartet Dich?

Was erwartet mich bei einer MPU für Fahrradfahrer?

Die MPU umfasst medizinische Untersuchung (ggf. Abstinenznachweise), psychologisches Gespräch zur Verhaltensänderung und Leistungstests (Reaktion, Konzentration).

E-Bikes und S-Pedelecs

Gelten für E-Bikes andere Promillegrenzen?

Ja, Pedelecs (bis 25 km/h) gelten wie Fahrräder (0,3/1,6 Promille). E-Bikes (über 25 km/h oder Motor ohne Treten) gelten als Kraftfahrzeuge, hier gelten die Auto-Promillegrenzen (0,5/1,1 Promille).

Fazit & Empfehlung:

Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss ist kein Kavaliersdelikt. Selbst geringe Mengen können bei auffälligem Verhalten zu erheblichen Konsequenzen führen, die den Führerschein kosten und eine MPU nach sich ziehen. Als Fahrradfahrer (und Alkoholtrinker) ist es entscheidend, diese Risiken zu kennen und zu verstehen, dass die MPU die allgemeine Fahreignung prüft. Eine konsequente 0,0-Promille-Grenze ist auch auf dem Fahrrad der sicherste Weg.

 

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