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Wegen E-Scooter zur MPU – das musst du wissen: Nichtwissen schützt vor Strafe nicht. Den wenigsten „Verkehrsteilnehmern“ die mit E-Scootern unterwegs sind, ist bewusst, dass ein E-Scooter als Kraftfahrzeug eingestuft wird. Eine MPU-Vorbereitung kann hier Klarheit schaffen.

 

 


E-Scooter ein Kraftfahrzeug?

 

 

D.h. ein E-Scooter ist ein Kraftfahrzeug, Punkt! Das bedeutet wiederum, dass fahren auf einem E-Scooter u.a. unter Alkoholeinfluss, dieselben Strafen und Konsequenzen gelten, wie mit dem Auto.

 

 

 

 

 

Fatalerweise sind viele der Meinung, dass ein „eRoller“ eher einem Fahrrad gleichkommt – und eine Strafe unter Alkoholeinfluss ein Kavaliersdelikt darstellt. Dazu kommt, dass man E-Scooter bereits ab 14 Jahren fahren darf.

 

 

Unter anderem lässt sich dieser
Irrglaube anhand von Fakten des Oktoberfests 2019 erkennen. Knapp 800
Führerscheine bzw. Alkoholfahrten wurden geahndet. Über die Hälfte waren
E-Scooterfahrer…

 

 

Unfallstatistiken zu E-Scooter Unfälle

 

 

Das E-Scooter fahren im nüchternen Zustand nicht ganz ungefährlich ist, zeigen mittlerweile auch div. Unfallstatistiken mit eRoller Beteiligung – und deren Fahrten unter Alkoholeinfluss.

 

 

 

 

Welche Konsequenzen hat eine Alkoholfahrt mit einem
E-Scooter?

 

 

 

 

 

Zunächst hängt das Strafmaß an
dem gemessenen Alkoholwert ab. D.h. wer über 0,5 Promille unterwegs war, dem droht
ein Bußgeld zwischen 500 – 1.500 €.

 

 

 

 

 

Ab 1,1 Promille sind Sie absolut
fahruntauglich und begehen eine Straftat, 3 Punkte in Flensburg, sowie eine
Geldstrafe.

 

 

 

 

 

Ab 1,6 Promille Entzug der
Fahrerlaubnis und eine Anordnung zur MPU, sowie variable Geldstrafe nach
Ermessen.

 

 

 

 

 

Für Fahranfänger und
Verkehrsteilnehmer unter 21 Jahren gilt generell die 0,0 Promillegrenze!

 

 

 

 

 

Was muss ich zu einer bevorstehenden MPU wissen?

 

 

 

 

 

Je früher man sich mit einer
bevorstehenden MPU befasst, desto besser. Den meisten wird erst hier bewusst,
dass es nicht einfach im Vorbeigehen funktioniert.

 

 

 

 

 

Der Ablauf einer MPU hängt auch
immer von den gegebenen Umständen des Alkoholsünders, bzw. auch des
Drogenkonsumenten ab!

 

 

 

 

 

Dafür biete ich Ihnen ein kostenloses Erstgespräch an, um die wichtigsten Fragen bereits im Vorfeld zu klären – welche ersten Schritte sinnvoll sind. In dem Gespräch wird u.a. darüber aufgeklärt warum bzw. was ist eine MPU und wie besteht man eine MPU…

 

 

 

 

 

Rolf Neumayr – MPU Vorbereitung München

 

 

 

 

 

E-Scooter MPU? Vorbereitung auf die Begutachtung 2024

 

 

 

 

E-Scooter Promillegrenze eine Zusammenfassung:

Für E-Scooter gelten im Straßenverkehr in Deutschland die gleichen Promillegrenzen wie für andere Kraftfahrzeuge. Hier sind die wichtigsten Grenzwerte und ihre Konsequenzen:

 Promillegrenzen für E-Scooter

  0,0 Promille

– Gilt für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren

 0,3 – 0,49 Promille

– Relative Fahruntüchtigkeit kann vorliegen

– Strafbar, wenn Ausfallerscheinungen (z.B. Schlangenlinien) auftreten 

 0,5 – 1,09 Promille

– Ordnungswidrigkeit

– Bußgeld, Punkte in Flensburg und mögliches Fahrverbot

Ab 1,1 Promille

– Absolute Fahruntüchtigkeit

– Straftat nach § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr)

Strafen und Konsequenzen

-0,5 – 1,09 Promille

  – Erstes Vergehen: 500 € Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

  – Wiederholungstat: Bis zu 1.500 € Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

 

– Ab 1,1 Promille

  – Strafverfahren

  – Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr

  – Führerscheinentzug

  – MPU („Idiotentest“) möglich

Es ist wichtig zu beachten, dass E-Scooter rechtlich als Kraftfahrzeuge gelten und daher die gleichen strengen Promillegrenzen wie für Autofahrer gelten.

Das Landgericht Osnabrück hat bestätigt, dass die Grenze von 1,1 Promille für absolute Fahruntüchtigkeit auch auf E-Scooter anzuwenden ist Grundsätzlich wird empfohlen, E-Scooter nur nüchtern zu fahren, um die eigene Sicherheit und die anderer Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden.