Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB): Warum fast immer eine MPU folgt
Ein riskantes Überholmanöver, ein Beinahe-Unfall — schon zählt es als konkrete Gefährdung. Erfahren Sie, was § 315c StGB bedeutet und warum fast immer eine MPU folgt.
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Betrifft mich das wirklich?
Kurzer Selbstcheck
- Haben Sie einen Anhörungsbogen oder eine Vorladung wegen Gefährdung des Straßenverkehrs erhalten?
- Gab es einen Beinahe-Unfall, ein riskantes Überholmanöver oder eine Vorfahrtsmissachtung mit konkreter Gefährdung?
- War Alkohol oder eine andere Substanz im Spiel, ohne dass es zu einem tatsächlichen Unfall kam?
- Wurde Ihre Fahrerlaubnis bereits vorläufig sichergestellt?
Wenn Sie mindestens eine Frage mit Ja beantworten: Diese Seite gibt Ihnen einen ersten Überblick — für die rechtliche Verteidigung selbst empfehle ich zusätzlich einen Fachanwalt für Strafrecht.
Ein Fallbeispiel aus der Praxis
Ein Fahrer überholt riskant in einer unübersichtlichen Kurve. Ein entgegenkommendes Fahrzeug muss scharf abbremsen und ausweichen, um eine Kollision zu vermeiden — verletzt wird niemand, aber die Situation war knapp. Die Polizei nimmt eine Anzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs auf.
Die Fahrerlaubnis wird ihm bereits vorläufig entzogen (§ 111a StPO), noch bevor das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist. Bei einer späteren Verurteilung wird regelmäßig auch die Fahrerlaubnis endgültig entzogen (§ 69 StGB) — mit einer Sperrfrist, nach der eine MPU für die Wiedererteilung erforderlich wird.
Der entscheidende Punkt: Es musste niemand tatsächlich verletzt werden — die konkrete Gefährdung allein reicht für den Straftatbestand aus.
Genau in dieser Situation bin ich Ihr Ansprechpartner: für die gezielte Vorbereitung auf das Gespräch mit dem Gutachter, nicht für die strafrechtliche Verteidigung selbst.
"Es ist doch nichts passiert" höre ich oft — bei § 315c StGB zählt aber schon die konkrete Gefahr, nicht der tatsächliche Schaden.
Vertrauliches Erstgespräch vereinbaren
Jetzt kostenlos & unverbindlich anfragenDie zwei Varianten des § 315c StGB
| Variante | Bedeutung |
|---|---|
| § 315c Abs. 1 Nr. 1 | Fahruntüchtigkeit durch Alkohol, andere berauschende Mittel oder geistige/körperliche Mängel |
| § 315c Abs. 1 Nr. 2 ("sieben Todsünden") | Grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten — z. B. falsches Überholen, Vorfahrtsmissachtung, zu schnelles Fahren an Kreuzungen |
Unterschied zu § 316 StGB
§ 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr) genügt allein die Fahruntüchtigkeit — eine konkrete Gefährdung ist nicht nötig. Bei § 315c StGB muss es tatsächlich zu einer konkreten Gefahr für Leib, Leben oder bedeutende Sachwerte gekommen sein. § 315c StGB ist gegenüber § 316 StGB vorrangig, wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind.
Warum statt Welche — was wirklich zählt
Die zentrale Botschaft
Viele Betroffene fragen sich: "Welche Fragen werden mir gestellt?" — entscheidend ist aber nicht, welche konkreten Fragen kommen, sondern warum der Gutachter sie stellt. Wer den Zweck einer Frage versteht, kann authentisch antworten, statt einstudierte Sätze aufzusagen — und genau das erkennen erfahrene Gutachter zuverlässig.
Verständnis der Gefährdung, nicht nur Reue
Der Gutachter möchte nachvollziehen, ob Sie wirklich verstehen, warum Ihr Verhalten in der konkreten Situation gefährlich war — nicht nur, dass Sie es bedauern.
Konkrete Strategien für künftige Situationen
Entscheidend ist, ob Sie erkennen können, wie vergleichbare Risikosituationen künftig vermieden werden — mit nachvollziehbaren, alltagstauglichen Strategien statt bloßer Absichtserklärungen.
Häufige Fragen
Muss bei § 315c StGB jemand verletzt worden sein?
Nein. Es reicht eine konkrete Gefährdung von Leib, Leben oder bedeutenden Sachwerten — ein tatsächlicher Schaden ist nicht erforderlich.
Wird die Fahrerlaubnis automatisch entzogen?
In der Regel ja — § 315c StGB ist in der Regelvermutung des § 69 Abs. 2 StGB genannt, häufig erfolgt bereits ein vorläufiger Entzug nach § 111a StPO.
Was ist der Unterschied zu § 316 StGB?
§ 316 StGB verlangt nur Fahruntüchtigkeit, § 315c StGB zusätzlich eine konkrete Gefährdung. § 315c StGB ist die schwerwiegendere Norm.
Was kostet die Vorbereitung auf die MPU?
Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich — dort bespreche ich mit Ihnen transparent, welche Vorbereitung sinnvoll ist und was sie kostet.
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